Eisenbahnbaurecht

Eisenbahnbaurecht

Eisenbahnbaurecht, der Inbegriff der Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze, die sich auf den Bau der Eisenbahnen beziehen.

Hierher gehören die rechtlichen Normen für die Feststellung des Bauplanes, die Bau-, Wege-, Strom-, Feuer- u.s.w. polizeilichen Bestimmungen, die Rechte und Pflichten des Eisenbahnbauunternehmers beim Bau der Eisenbahn u.s.w. S.a. Eisenbahnrecht.


Literatur: Gleim, Recht der Eisenbahnen in Preußen, Berlin 1893, Bd. 1.

Cauer.


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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