- Invalidenhaus
Invalidenhaus, ein vom Staate nach Art der Kasernen errichtetes Gebäude zur Unterkunft von alten gedienten Kriegern und solchen, welche durch Wunden und Strapazen erwerbsunfähig geworden sind.
In der baulichen Anordnung zählt es zu den Gebäuden der Altersversorgung (s. Hospital). Doch ist bei sonstiger Einfachheit ein glänzender Mittelpunkt zu schaffen, wie Waffenmuseum, Ruhmeshalle, Kirche mit Gruftanlage u. dergl. Schon im Altertume sorgte der Staat für die Krieger, welche dem Vaterlande ihre Gesundheit geopfert hatten. Im Mittelalter dienten hierfür die Klöster oder die geistlichen Ritterorden. Seit Einführung der stehenden Heere erhalten die Invaliden Gnadengeschenke und Aufnahme in besonderen Gebäuden. Ludwig XIV. erbaute zu[207] Paris das große Invalidenhotel [1]; es folgten Preußen und Oesterreich; England für seine Matrosen u.s.w. In neuester Zeit huldigt man einem Systeme der Unterbringung in Familienwohnungen, ähnlich wie bei den Waisenkindern; eine Art der Versorgung, welche als besser und behaglicher für die Pfleglinge erkannt ist.
Literatur: [1] L'Hôtel Royal des Invalides à Paris, par H. Mansart. [2] Klasen, L., Grundrißvorbilder. [3] Baukunde des Architekten, Bd. 2, Berlin 1884, S. 456.
Weinbrenner.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.