- Arbeiterfürsorge [2]
Arbeiterfürsorge. Als neuere wichtige Maßnahme ist die Anstellung von Fabrikpflegerinnen zu nennen.
[43] Aus den besonderen Verhältnissen des Krieges mit seiner ausgedehnten industriellen Beschäftigung weiblicher Arbeiter geboren und in ihnen bewährt, wird die Einrichtung auch für die Zukunft beibehalten werden. Die Fabrikpflegerin dient dazu, sowohl den als Arbeiterinnen tätigen Frauen die Fürsorge für ihre Familie zu erleichtern, als den Arbeiterinnen selbst für Arbeit und Aufenthalt in der Fabrik beratend und helfend zur Seite zu stehen, auch Beschwerden und Wünsche, die sich auf die Fabrikarbeit als solche beziehen, entgegenzunehmen und an der Unternehmer oder den Gewerbeinspektor weiterzuleiten. Ihre Beratungs- und Hilfstätigkeit in einzelnen wird sich je nach der Art der Arbeit und der Verhältnisse des Betriebs verschieden gestalten. Sie kann das soziale Gebiet im weitesten Umfange einschließlich der hygienischer und Ernährungsverhältnisse umfassen. Meinungsverschiedenheit besteht darüber, ob die Fabrik Pflegerin von dem Unternehmer angestellt und bezahlt werden soll. Dagegen wird geltend gemacht, daß die Unparteilichkeit der Fabrikpflegerin hierunter leiden würde. Es wird deshalb Anstellung aus öffentlichen Mitteln, in erster Linie der Kommune, gefordert.
Köhler.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.