Ablagerungsbassin [2]

Ablagerungsbassin [2]

Ablagerungsbassin (Absitzbecken) werden verwendet:

1. In der Wildbachverbauung beim Eintritt der Bäche ins Haupttal, um dessen Wasserlauf von den Geschieben der Wildbäche freizuhalten.

[3] 2. In Speisegraben für Schiffahrtskanäle.

3. In der Wasserversorgung der Städte, und zwar sowohl zur Vorklärung von Flußwasser (Frankfurt, Hamburg, viele amerikanische Städte), eventuell unter Benutzung von den Absitzvorgang beschleunigenden (koagulierenden) Chemikalien (z.B. schwefelsaure Tonerde, Hamburg), als auch am Einlauf von Talsperrenbecken, um sie vor Eintritt der Bachgeschiebe zu bewahren.

4. Bei der Städtekanalisation zur Klärung der Abwässer. Grundlegende Versuche hat Steuernagel in Köln angestellt. Eine Berechnungsmethode der Becken findet sich in [1], Bd. 2, Abschn. IV.

5. Auf städtischen Rieselfeldern wendet man Ablagerungsbassins an, um das ankommende Abwässer vorzureinigen und die eigentlichen Rieselfelder vor zu raschem Verschlicken zu bewahren (Berlin, Charlottenburg).

6. Bei Wasserkraftanlagen finden Ablagerungsbassins neuerdings vielfache Verwendung meist in Verbindung mit den sogenannten Wasserschlössern, um scharfkantige, vom Wasser mitgeführte, namentlich die Turbinen schwer schädigende Steinsplitter am Eintritt in die Leitungen zu verhindern.


Literatur: [1] Weyrauch, Wasserversorgung der Städte, Leipzig 1914.

R. Weyrauch.


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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