Musterschutz

Musterschutz

Musterschutz, s. Gebrauchsmuster.


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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  • Musterschutz — Musterschutz, gesetzlicher Schutz der Erfinder neuer Muster, Formen etc. gegen unbefugte Nachahmung u. Vervielfältigung derselben. Zuerst wurden für Erfindungen u. Verbesserungen im Bereich der technischen Wissenschaften u. Gewerbe Patente (s.d.) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Musterschutz — Musterschutz, die ausschließliche Berechtigung des Urhebers eines neuen Warenmusters, dasselbe während einer bestimmten Schutzfrist ganz oder teilweise nachzubilden. Der Ursprung des Musterschutzes ist in Frankreich zu suchen, wo schon 1744 die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Musterschutz — Musterschutz, der gesetzliche Schutz, der dem Urheber oder rechtmäßigen Erwerber eines Musters oder Modells von Gebrauchsgegenständen gewährt wird, dasselbe während einer bestimmten Zeit mechanisch nachzubilden; in Deutschland sind… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Musterschutz — Mụs|ter|schutz 〈m.; es; unz.〉 rechtl. Schutz für Gebrauchs od. Geschmacksmuster * * * Musterschutz,   Recht: Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster.   * * * Mụs|ter|schutz, der (Rechtsspr.): Gebrauchsmusterschutz …   Universal-Lexikon

  • Musterschutz — Mụs|ter|schutz, der; es …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Allgemeine Patent- und Musterschutz-Ausstellung — Rechnungsvordruck der Firma Sprengel, darunter die Abbildung einer Medaille von der Ausstellung 1881 in Frankfurt …   Deutsch Wikipedia

  • Maoam — Logo der Marke Maoam Stange neben einzelnen Kaubonbons in fünf Geschmacksrichtungen …   Deutsch Wikipedia

  • Gewerbegesetzgebung — (Gewerbeverfassung), der Inbegriff der gesetzlichen Bestimmungen, die auf eine Regelung des Gewerbewesens abzielen, und durch die der Gewerbebetrieb im öffentlichen Interesse teils gefördert, teils beschränkt wird. Diese Bestimmungen sind in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Patentamt — (Patenthof), die zur Entscheidung über die Erteilung, Nichtigkeitserklärung und Zurücknahme von Erfindungspatenten berufene Behörde (s. Patent). Für das Deutsche Reich werden diese Funktionen durch eine gemeinsame Reichsbehörde, das P. in Berlin …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Urheberrecht — (hierzu Textbeilage: »Die deutschen Urheberrechtsgesetze von 1901 und 1907. Österreichisches und internationales Urheberrecht«). U., Autorrecht, geistiges Eigentum, heißt das ausschließliche Recht des Schöpfers (Autor) eines Erzeugnisses… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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