Auslegerbrücken

Auslegerbrücken

Auslegerbrücken, Brücken mit auskragenden, d.h. über die Stützen hinaus verlängerten Hauptträgern; im engeren Sinne solche mit kontinuierlichen Gelenkträgern, auch Gerbersche Träger oder Cantilever genannt. Die Formen, in denen dieselben zur Anwendung kommen, werden unter Brücken, eiserne, näher besprochen. S.a. Gelenkträger.

Für die Ueberbrückung dreier Oeffnungen, dem in der Anwendung häufigst vorkommenden Falle, kann entweder die Anordnung Fig. 1 oder die Anordnung Fig. 2 gewählt werden. Mit f sind die festen, mit b die horizontal verschieblichen Auflagerungen bezeichnet. Bei Anordnung 1 ist das Mittelfeld, bei Anordnung 2 sind die Seitenfelder mit Kragträgern überspannt, auf deren Kragarme Schwebeträger frei aufliegen. Es lassen sich gewisse günstigste Verhältnisse zwischen der Länge der Kragarme und der Größe der Spannweiten ermitteln, für die der Materialaufwand in den Trägern bei bestimmter Form derselben am kleinsten wird. Das System der Auslegerträger bietet viele Vorzüge und wird daher in neuerer Zeit bei eisernen Brücken häufig angewendet. Die bedeutendsten Beispiele sind die Firth of Forth-Brücke, die Donaubrücke bei Cernavoda, die Zollamtsbrücke über die Donau in Budapest, die neue Niagarabrücke, die Brücke über den Ob auf der Mittelsibirischen Bahn u.a.

Ein für die Anwendung auf Brücken in vielen Fällen ebenfalls sehr geeignetes System statisch bestimmter Auslegerträger erhält man, wenn anstatt der auskragenden Balkenträger ebensolche Dreigelenkbogen gesetzt werden, wodurch beispielsweise bei drei Oeffnungen, entsprechend den Anordnungen nach Fig. 1 und 2, die Systeme Fig. 3 und 4 zum Vorschein kommen, von denen das erstere in großem Maßstabe bei dem Lavaurviadukt über die Viaur in Frankreich (Mittelöffnung 250 m) Anwendung gefunden hat. Um sich zu überzeugen, ob derartige Trägeranordnungen hinsichtlich der äußeren Kräfte statisch bestimmt sind, hat man nur zu berücksichtigen, daß jedem festen Auflager sowie jeder unverschieblichen Gelenkverbindung zwei Unbekannte (Größe und Richtung der daselbst angreifenden Kraft), jedem verschieblichen Auflager oder Gelenk eine Unbekannte entsprechen, während sich für jeden der starren Trägerteile (Scheiben), in die das System durch Trennung der Gelenke zerlegt werden kann, drei Gleichungen für das Gleichgewicht der daselbst angreifenden Kräfte aufstellen lassen. Ist also f die Zahl der festen Auflager oder Gelenke, b die Zahl der beweglichen Auflager und verschiebbaren Gelenke, m die Zahl der starren Scheiben, welche die Trägeranordnung zusammensetzen und von denen je zwei in einem Gelenk vereinigt sind, so lautet die Bedingung für die statische Bestimmtheit der Anordnung 2f + b = 3 m.

Melan.

Fig. 1., Fig. 2., Fig. 3., Fig. 4.
Fig. 1., Fig. 2., Fig. 3., Fig. 4.

http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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