- Ausschmiegen
Ausschmiegen, im Bauwesen, das Verbrechen der äußeren Kanten bei Tür- und Fenstergewänden um mehr als 2 cm; ist die Verbrechung kleiner, so bezeichnet man es als Abfasen (s.d.).
http://www.zeno.org/Lueger-1904.
Ausschmiegen, im Bauwesen, das Verbrechen der äußeren Kanten bei Tür- und Fenstergewänden um mehr als 2 cm; ist die Verbrechung kleiner, so bezeichnet man es als Abfasen (s.d.).
http://www.zeno.org/Lueger-1904.
Ausschmiegen — (Bank.), das Verbrechen der Ecken bei Thür u. Fensteröffnungen; bei Tischlerarbeiten auch nach einem stumpfen Winkel, od. einem Bogen … Pierer's Universal-Lexikon