Ausschmiegen

Ausschmiegen

Ausschmiegen, im Bauwesen, das Verbrechen der äußeren Kanten bei Tür- und Fenstergewänden um mehr als 2 cm; ist die Verbrechung kleiner, so bezeichnet man es als Abfasen (s.d.).


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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  • Ausschmiegen — (Bank.), das Verbrechen der Ecken bei Thür u. Fensteröffnungen; bei Tischlerarbeiten auch nach einem stumpfen Winkel, od. einem Bogen …   Pierer's Universal-Lexikon

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