- Treppenhaus
Treppenhaus (Treppenmantel), Gebäudeteil, seltener ein besonderes Gebäude, in welchem die Treppe liegt.
Bei Wohngebäuden ist es meist von länglich viereckigem Grundriß in einer Minimalbreite von 2,53,0 m mit Seitenlicht, welches den Gang im Innern des Hauses beleuchtet. Bei öffentlichen oder Prachtbauten bildet es eine Anlage, bei welcher malerische oder großartige Wirkung durch Weiträumigkeit und reiche bildnerische Ausschmückung sich erzielen läßt. Die Beleuchtung erfolgt auch hier durch seitliche Fenster oder durch Oberlicht (s.d.), in welchem Falle die Treppenarme um eine breite mittlere Oeffnung herumliegen. Die Treppen der antiken und mittelalterlichen Wohngebäude waren von einfachster Art, entweder in geraden Läufen zwischen Mauern eingeschlossen, oder nur in losem Zusammenhang als Wendeltreppe (Fig. 1) [2]. Bei Beginn der Renaissance wird zuerst im italienischen Palastbau die Treppe zu einem festlichen Teil desselben, und zumeist in Verbindung mit den Hallen der Höfe (Fig. 2) [3] zu reicher Ausbildung gebracht, welche in der Folgezeit bei Prachtbauten wie z.B. Akademien, Theatern u.s.w. (s. Fig. 3) eine Nachahmung und glänzende Entwicklung fand. Als weitere Beispiele seien hier eine zweiarmige Treppe (Fig. 4) und eine vierarmige (Fig. 5) gegeben.
Literatur: [1] Handbuch der Architektur, 4. Teil, 1. Halbbd., 3. Aufl., Stuttgart 1904; Wagner, H., Treppenanlagen, S. 302 ff. [608] [2] Viollet-le-Duc, Dictionnaire raisonné de l'architecture française, Paris 1861, Bd. 5, Escalier, S. 287 ff. [3] Burckhardt, J., Geschichte der Renaissance in Italien, Stuttgart 1868, §§ 91 u. 99.
Weinbrenner.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.