- Umschalter
Umschalter für elektrische Ströme finden Anwendung, wenn eine Leitungsstelle unterbrochen und hierauf mit einer oder mit mehreren andern Leitungen nacheinander verbunden werden soll.
Fig. 1 stellt einen einpoligen Umschalter dar; für größere Stromstärken werden Hebelschalter mit Kontaktmessern oder Drehschalter mit Kontaktbürsten verwendet.
Die Umschalter finden am häufigsten Verwendung als sogenannte Voltmeterumschalter, um mittels nur eines Voltmeters die Spannung an verschiedenen Punkten einer Leitungsanlage der Reihe nach zu messen (vgl. Akkumulatorenschaltungssysteme, Fig. 5) und ferner als sogenannter Gruppen- oder Wechselschalter zum stufen- oder wechselweisen Ein- und Ausschalten von Glühlampengruppen.
Die Fig. 2a, 2b und 2c zeigen ein Schaltungsschema, bei dem zwei getrennte Lampengruppen, die sich gewöhnlich auf ein und demselben Beleuchtungskörper (Kronleuchter) befinden, durch einen Gruppenschalter stufenweise ein- und zusammengeschaltet werden, o ist das drehbare, mit der einen Zuleitung verbundene Kontaktstück, m und n die zu zwei Kontaktfedern geführten andern Leitungsenden. Die Ausschaltung beider Gruppen erfolgt gleichzeitig. Durch entsprechende Gestaltung des Kontaktstückes kann auch das Ausschalten beider Gruppen nicht gleichzeitig, sondern stufenweise bewirkt werden. Bei dem Schema Fig. 3a, 3b und 3c werden zwei Glühlampengruppen wechselseitig eingeschaltet; diese Schaltung findet z.B. in Hotelzimmern Anwendung, wenn die Lampe an der Zimmerdecke und die Lampe am Bett, der Ersparnis halber, nicht gleichzeitig brennen sollen. Sogenannte Wechselschalter, Fig. 4a und 4b, eignen sich bei Treppen- und Flurbeleuchtungen zur Ein- und Ausschaltung derselben Lampengruppen von zwei verschiedenen Stellen aus. Eine besondere Art Umschalter sind die Zellenschalter für Akkumulatoren (vgl. Akkumulatorenschaltungssysteme).
Literatur: [1] Heim, Die Einrichtung elektrischer Beleuchtungsanlagen, Leipzig 1903. [2] Holzt, Schule des Elektrotechnikers, Leipzig 1908.
Holzt.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.