Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht ist das Recht, ein bebautes oder unbebautes Grundstück zu demjenigen Preise zu erwerben, den ein anderer dafür zahlen will. Das Vorkaufsrecht kann besonders für den Mieter oder den Nachbarn wertvoll sein. Es kann auch dazu dienen, den Uebergang des Eigentums an Personen oder zu Zwecken zu verhindern, die man ausschließen will. Auf alle Fälle ist der Eigentümer eines mit Vorkaufsrecht belasteten Grundstückes starken Hemmungen unterworfen, die den Verkehrswert herabsetzen.

Stübben.


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vorkaufsrecht — (Jus protimiseos), das einer Person in Ansehung einer Sache eingeräumte Vorrecht auf Erwerbung derselben. Das V. wird zumeist durch Vertrag begründet und unterscheidet sich vom sogen. Näherrecht (s. d.) dadurch, daß letzteres gegen den neuen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vorkaufsrecht — (Jus protimisĕos), das Vorrecht, welches jemandem auf die Erwerbung (Vorkauf) einer Sache eingeräumt ist. Man unterscheidet obligatorisches V.: z.B. es verpflichtet sich eine Person, falls sie einen bestimmten Gegenstand verkaufen will, einem… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vorkaufsrecht — Ein Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs einer Sache an einen Dritten, durch eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung, zwischen sich und dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu grundsätzlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Vorkaufsrecht — Option * * * Vor|kaufs|recht 〈n. 11; unz.〉 das Recht, eine feste od. bewegl. Sache od. ein Recht als Erster zum Kauf angeboten zu bekommen; Sy Einstandsrecht * * * Vor|kaufs|recht, das (Rechtsspr.): Recht, etw. Bestimmtes, wenn es zum Verkauf… …   Universal-Lexikon

  • Vorkaufsrecht — nach BauGB §§ 24 bis 28 steht den Gemeinden ein gesetzliches Vorkaufsrecht auf Grundstücke zu, die im Ordnungsbereich eines rechtskräftigen oder zukünftigen Bebauungsplanes liegen oder in ein Verfahren zur Bodenordnung einbezogen sind (z. B.… …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Vorkaufsrecht — gesetzliches oder vertragliches Recht, in einen zwischen dem Eigentümer einer Sache und einem Dritten geschlossenen ⇡ Kaufvertrag anstelle des Dritten einzutreten (§§ 463 ff. BGB). Übt der Vorkäufer sein V. aus, so erlangt er dadurch nur einen… …   Lexikon der Economics

  • Vorkaufsrecht — Vor|kaufs|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Option — Vorkaufsrecht; Chance; Aussicht; Möglichkeit; Auswahlmöglichkeit; Alternative; Wahlmöglichkeit; Einstellwert; Einstellung * * * Op|ti|on [ɔp ts̮i̯o:n], die; , en: Möglichkeit …   Universal-Lexikon

  • Vk.-R. — Vorkaufsrecht EN right of pre emption, preferential right to purchase …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Kauf [1] — Kauf (lat. Emtio venditio, franz.Vente), der Vertrag, nach dem der eine Kontrahent, der Verkäufer (venditor), einen Wertgegenstand, die Ware, dem andern, dem Käufer (emtor), überliefern und von diesem dagegen eine Geldsumme, den Preis (pretium),… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”