Bergregal

Bergregal

Bergregal, ausschließliche Befugnis des Staates zur Gewinnung bestimmter Fossilien.


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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  • Bergregal — Bergregal, s. Bergrecht, S. 679 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bergregal — Bergregāl, ursprünglich das ausschließliche Recht des Fiskus, auf nichtfiskalischen Grundstücken gewisse Fossilien sich anzueignen; durch die neuere Gesetzgebung ist fast in allen Staaten Bergbaufreiheit (Bergfreiheit) eingeführt, d.h. der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bergregal — Bergregal, das Vorrecht des Staates, alle unter der Erde befindlichen edeln Metalle und nutzbare Mineralien auszubeuten, ein Monopol, das den röm. Kaisern ausdrücklich vorbehalten wurde, jetzt aber allgemein ganz oder theilweise verschwunden ist …   Herders Conversations-Lexikon

  • Bergregal — Das Bergregal, auch Bergwerksregal, ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit).[1] Neben dem Bergregal galt… …   Deutsch Wikipedia

  • Bergregal — Bẹrg|re|gal 〈n. 11; unz.〉 Recht des Staates (früher des Landesherrn), bestimmte Mineralien selbst auszusuchen u. zu gewinnen * * * Bergregal,   Regalien.   …   Universal-Lexikon

  • Berghoheit — Das Bergregal ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit). Kaiser, Könige und der über ein Territorium… …   Deutsch Wikipedia

  • Regalbergbau — Das Bergregal ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit). Kaiser, Könige und der über ein Territorium… …   Deutsch Wikipedia

  • Regalrecht — Das Regalienrecht (lat. jus regaliae, jus regale oder jus deportus) ist das dem Kirchenherrn, besonders dem König oder Kaiser, zustehende Recht, während einer Sedisvakanz die Einkünfte des verstorbenen Bischofs oder Erzbischofs einzuziehen und… …   Deutsch Wikipedia

  • Regalienrecht — Das Regalienrecht (lat. jus regaliae, jus regale oder jus deportus) ist das dem Kirchenherrn, besonders dem König oder Kaiser, zustehende Recht, während einer Sedisvakanz die Einkünfte des verstorbenen Bischofs oder Erzbischofs einzuziehen und… …   Deutsch Wikipedia

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