- Betriebsüberlassung
Betriebsüberlassung im Eisenbahnwesen, s. Eisenbahnverwaltung.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.
Betriebsüberlassung im Eisenbahnwesen, s. Eisenbahnverwaltung.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.
Betriebsverträge — (Betriebsüberlassungsverträge) (working agreements; traités d exploitation; contratti dell esercizio), Verträge, die die Überlassung des Betriebs einer Bahnlinie vom Eigentümer an eine andere physische oder juristische Person, den… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Public/social/private partnership — Public/social/private partnerships are methods of co operation between private and government bodies.BackgroundModels of cooperation between the market and the state: examples from AustriaThe name “public social private partnership” (PSPP) is a… … Wikipedia
Eisenbahnverwaltung — ist einmal die Tätigkeit, durch welche die Eisenbahn, d.h. ihr Bau, ihre Unterhaltung, ihr Betrieb und Verkehr geleitet werden, dann aber auch die Gesamtheit der Organe (Einrichtungen und Personen), die diese Tätigkeit ausüben. I. Staats oder… … Lexikon der gesamten Technik
Italienische Eisenbahnen — (s. Karte, Taf. VIII). Inhalt: I. Geschichtliches. II. Geographische Gliederung des Eisenbahnnetzes. III. Technischer Charakter. IV. Verwaltung und Staatsaufsicht. V. Personalverhältnisse. VI. Statistik. VII. Literatur. I. Geschichtliches. A.… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Niederländische Eisenbahnen — (mit Karte). Inhalt: I. Geschichtliches. – II. Technische Anlage. – III. Gesetzgebung und Verwaltung. – IV. Statistisches. – V. Literatur. I. Geschichtliches. Bereits im Anfang der Dreißigerjahre des vorigen Jahrhunderts waren in den Niederlanden … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Unternehmensvertrag — Unternehmensvertrag, Bezeichnung des Aktienrechts für Verträge, die die Beherrschung, Gewinnabführung, Teilgewinnabführung, Gewinngemeinschaft, Betriebspacht oder Betriebsüberlassung regeln (§§ 291 ff. Aktiengesetz). Unternehmensverträge… … Universal-Lexikon
Betriebsaufspaltung — Betriebsspaltung, Betriebsteilung (Doppelgesellschaft). 1. Begriff: Trennung eines ⇡ Gewerbebetriebs in zwei rechtlich getrennte Unternehmungen. 2. Zweck: Z.B. außersteuerliche Gründe (z.B. Haftungsbeschränkung für die das Risiko tragende… … Lexikon der Economics