Brandmauer

Brandmauer

Brandmauer (Feuermauer), 1. eine an Feuerungen, Oefen, Küchenherden u.s.w. errichtete Mauer, in der kein Holz- oder Fachwerk sich befinden darf; 2. eine in Hinsicht auf Stoff und Standfestigkeit der Wirkung des Feuers widerstehende und der Weiterverbreitung desselben ein Ziel setzende Mauer; sie schließt ein Gebäude bis unter Dach ohne Unterbrechung ab, kann aber auch zwischen zwei Gebäuden gemeinschaftlich aufgeführt werden.


Brandmauer

In den oberen Stockwerken ist eine entsprechende Abnahme der Stärke nach den vorstehenden Maßen zulässig. – Bei langen Gebäudeanlagen sollen in Entfernungen von 24 m Brandmauern errichtet werden. Die verbindenden Oeffnungen dieser Mauern sind mit Brandladen zu schließen. Kamine dürfen nicht in die Stärke der Brandmauern einspringen. Gebälke sollen ihr Auflager nicht auf diesen Mauern erhalten. Einzelne Hölzer, wie Unterzüge u. dergl., dürfen mit ihren Enden bis 6 cm von der Mitte der Brandmauer eingelegt werden; s.a. Oefen, metallurgische.

Weinbrenner.


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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  • Brandmauer — Brandmauer, 1) jede ohne Holzverband aufgeführte Mauer an Feuerungen in Küchen, an Ofen etc., gewöhnlich von gebrannten Steinen, 1–2 F. stark; 2) die Mauer (Brandgiebel), welche ein massives Haus von einem anderen scheidet u. bei Feuersbrünsten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Brandmauer — Brandmauer, die vom Grunde aus selbständig zwischen zwei Gebäuden aufgeführte, durchaus massive, starke Mauer, die die Fortpflanzung von Feuer von einem zum andern Gebäude verhindern soll. Bei geschlossenen Häuserreihen führt man die B. als… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Brandmauer — (f), feuerhemmende Wand (f) eng fire resisting wall …   Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Glossar

  • Brandmauer — Der Begriff Brandmauer steht für: Brandwand, Brandmauer oder Feuermauer: eine Begrenzung von Brandabschnitten. Als Bestandteil des Brandschutzes ist sie dazu bestimmt, die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern. siehe: Brandwand „Die Brandmauer“… …   Deutsch Wikipedia

  • Brandmauer — Brạnd|mau|er 〈f. 21〉 starke Mauer ohne Öffnungen zw. zwei aneinanderstoßenden Häusern, die das Übergreifen von Feuer verhindern soll; Sy Feuermauer * * * Brạnd|mau|er, die: feuerbeständige Mauer zwischen aneinanderstoßenden Gebäuden. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Brandmauer, die — Die Brandmauer, plur. die n, eine Mauer zwischen zwey Gebäuden, das Feuer bey einem entstandenen Brande abzuhalten. Ingleichen eine jede Mauer an einer Feuerstätte, weil sie gleichfalls zur Abhaltung des Feuers dienet. Daher die Brandmauer in den …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Brandmauer — Brạnd·mau·er die; eine spezielle Mauer zwischen zwei aneinander gebauten Gebäuden, die verhindern soll, dass bei einem Brand das Feuer von einem Gebäude auf das andere übergreift …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Brandmauer — Brạnd|mau|er …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Die Brandmauer — Genre Kriminalroman Originaltitel Brandvägg Sprache (Originalausgabe) Schwedisch Seitenanzahl 574 Seiten (gebunden) 592 Seiten (Taschenbuch) Ersterscheinung Schweden: 1997 …   Deutsch Wikipedia

  • Küsten-Brandmauer — Shorewall Aktuelle Version: 4.2.5[1] (22. Januar 2009) Betriebssystem …   Deutsch Wikipedia

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