- Durchfahrt [2]
Durchfahrt bei Deichen. Kreuzt stärkerer Verkehr eine Deichlinie, so kann es sich zur Vermeidung einer zu großen verlorenen Steigung empfehlen, den Weg nicht in der Form von Anrampungen über den Deich fortzuführen, sondern eine Durchfahrt, Deichlücke oder Deichscharte, anzuordnen. Ihre Sohle liegt jedoch nur selten in Höhe des anschließenden Geländes, häufiger etwa auf halber Deichhöhe, um von einem plötzlichen Ansteigen des Wassers nicht zu leicht überrascht zu werden.
Zur Abhaltung höherer Fluten werden in Flußdeichen zwei Dammfalze in den massiven Seitenmauern der 35 m weiten Durchfahrten ausgespart, in die man von oben Dammbalken herabläßt und deren 11,5 m weiten Zwischenraum man mit Dung oder Klaiboden ausfüllt (vgl. Fig. 1 und 2). Um das Durchdringen des Wassers unter den Dammbalkenlagen zu verhindern, ist die Sohle der Durchfahrt massiv herzustellen und durch Herdmauern in ausreichender Tiefe zu sichern. Diese Mauern sind 12 m hinter die Wangenmauern fortzusetzen und dort zugleich als Pfeiler hochzuführen, um der Bildung von Wasseradern zwischen Wangenmauern und Deichkörper vorzubeugen. Durchfahrten von mehr als 5 m Breite in Flußdeichen werden zweckmäßig zur Zeit der Fluten in zwei Teile zerlegt. Dies geschieht durch Anwendung von Mittelstielen, die in ausgesparte (gewöhnlich durch gußeiserne Abdeckungen geschlossen gehaltene) Oeffnungen im Sohlenmauerwerk eingesetzt und nur durch Querzangen verbunden werden. Wegen des raschen Eintretens von Sturmfluten wird die Anlage von Durchfahrten in Seedeichen möglichst vermieden und auf solche Stellen beschränkt, wo eine weitere Sicherheit durch die Deiche der außerhalb der Durchfahrt liegenden Polder geboten wird. Auch in diesem Falle empfiehlt es sich, die Sohle nur in halbe Deichhöhe zu legen, außerdem aber neben den Dammfalzen noch Stemmtore anzuordnen.
Frühling.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.