- Abfahrtssignale [1]
Abfahrtssignale werden im Zugverkehr der Eisenbahnen im allgemeinen gegeben: 1. für die Reisenden; 2. für das Zugpersonal.
Die Signale unter 1. werden in neuerer Zeit mehr und mehr für überflüssig erachtet. Auf den deutschen Eisenbahnen sind mit Einführung der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 die bisher üblichen Signale dieser Art mit der Stationsglocke beseitigt worden, so daß die Reisenden von der bevorstehenden Abfahrt eines Zuges nur durch das Ausrufen in den Wartesälen benachrichtigt werden. Die Signale unter 2. werden vom Zugführer mit der Mundpfeife gegeben. Dem eigentlichen Abfahrtssignal geht das Signal Nr. 26 der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands voraus: »Das Zugpersonal soll seine Plätze einnehmen«, ein mäßig langer Ton (). Hierauf erfolgt das Signal Nr. 27: »Abfahrt«, zwei mäßig lange Töne ( ).
Literatur: Röll, Encyklopädie des gesamten Eisenbahnwesens, Wien 1890, S. 4.
Köchy.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.