- Polderdeich
Polderdeich, Bezeichnung für den zur Eindeichung eines Polders hergestellten Deich, solange er noch nicht einer regelmäßigen Schauung unterzogen und dadurch zum Schaudeich erhoben wird.
[169] Damit dies geschehen kann, muß der neue Deich sich mehrere Jahre hindurch bewährt haben, eine dichte Grasnarbe und genügendes Vorland besitzen; auch muß die Festsetzung der. Beträge zur Deichlast erfolgt sein, welche die Besitzer des neuen Polders dem betreffenden Deichverbände zu entrichten haben. Die Entscheidung über die sogenannte Verstühlung, d.h. über die Annahme des Polderdeichs zum Schaudeich, erfolgt durch die obere Aufsichtsbehörde, nachdem der angemessene Zustand des Deichs und derjenige der zugehörigen Entwässerungsanlagen durch besondere Feststellung (welche sich auf die Höhe der Deichlasten bezieht) erfolgt ist.
Frühling.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.