- Bebauung, geschlossene
Bebauung, geschlossene (auch Reihenbau genannt), ist diejenige Art des Anbaus an städtische Straßen, bei der die Gebäude ohne Zwischenräume dicht aneinander gesetzt werden.
Dies ist in größeren und mittleren Städten fast allgemein üblich an den altstädtischen Straßen sowie an den Verkehrs- und Geschäftsstraßen der Neustadt. An den stilleren Wohnstraßen wird jedoch zumeist der »geschlossenen« die »offene« Bebauung (s. unten) vorgezogen, bei der die Häuser mit seitlichen Zwischenräumen errichtet werden. In manchen Städten steht die offene oder halboffene Bauweise (Pavillonbau) auch an Geschäfts- und Verkehrsstraßen in Uebung (z.B. in Stuttgart) oder erstreckt sich auf alle neueren Straßen. Die geschlossene Bebauung kann sich entweder mit Vorgärten oder ohne Vorgärten vollziehen; letzteres ist die Regel. In beiden Fällen aber müssen die Bauten in der Regel die festgesetzte Baufluchtlinie genau einhalten, weil sonst an den vor- oder zurücktretenden Giebelmauern tote Winkel entstehen würden, die zur Verunstaltung des Straßenbildes und zur Verunreinigung führen, dunkle Punkte bilden würden und sogar die öffentliche Sicherheit gefährden könnten. Gebäude von langer Frontentwicklung können indes, wenn sie an die Nachbarbauten ohne tote Winkel angrenzen, hinter der Baufluchtlinie mit beliebigen Rücksprüngen angeordnet werden; der Raum vor denselben kann, wenn nötig, eingefriedigt werden. In einigen neueren Bauordnungen ist eine eigenartige, für die Gestaltung des Straßenbildes vorteilhafte Vorschrift derart getroffen, daß, auch ohne Anordnung von Vorgärten, die Baufluchtlinie hinter die Straßenfluchtlinie um ein geringes Maß, etwa 80 cm oder 1 m, zurücktritt. Der so gewonnene Zwischenraum dient zur Unterbringung der Fassadenvorsprünge, als Risalite, Portale, Treppenstufen u.s.w. Bei der offenen Bauweise ist die Einhaltung der Baufluchtlinie nicht nötig, dieselbe darf nur nicht überschritten werden; das weitere Zurücktreten der Häuser nach dem Belieben des Bauherrn führt hier zur Anlage von Vorgärten oder zur Vergrößerung derselben und zur Vermehrung der Abwechslung im Straßenbilde.
Stübben.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.