- Deichkappe
Deichkappe. Die Kappe oder Krone der Flußdeiche (Dammkrone) liegt in der Regel 0,30,6 m über Hochwasser; das größere Maß bezieht sich auf wasserreiche Ströme, in denen Eisgang und Wellenschlag auftreten.
Ist eine Eisstopfung mit großer Gefahr für die hinter dem Deiche liegenden Ortschaften und Fluren verknüpft, so wird die Deichkrone oft erheblich höher gelegt (im Weichseldelta und am Niederrhein unter Umständen bis zu 3 m über Hochwasser), damit ein Ueberlaufen an oberhalb gelegenen, weniger gefährdeten Punkten eintreten kann. Ebenso pflegt man bei Gebirgsflüssen, deren unregelmäßiger Charakter ein Ansteigen über den bisher bekannten höchsten Wasserstand vermuten läßt und bei denen ein Ueberstürzen des Wassers über die Deiche in die oft tief unter der Flußsohle liegenden Kulturländereien große Verheerungen anrichten würde, jenes Maß um 1 m und mehr zu erhöhen. Bei der Anlage neuer Deiche ist selbstverständlich das Ansteigen des Hochwassers infolge der Einschränkung des Hochwasserbetts zu berücksichtigen, ebenso ist auf das Setzen des Deiches nach erfolgter Herstellung Bedacht zu nehmen. Die Seedeiche liegen mit ihrer Krone 0,30,5 m über dem Kamm der Wellen zur Zeit der höchsten Sturmflut, die je nach Lage der Küste, der Breite des Vorlandes und sonstiger Umstände an der Nordsee bis auf 5 m und selbst mehr über gewöhnliche Flut ansteigen kann. Die Breite der Kappe beträgt bei wichtigen Deichen 2,54 m; bei ihrer Bemessung ist auch auf die Anfuhr des zur Deichverteidigung erforderlichen Materials Rücksicht zu nehmen. Dient die Deichkrone zugleich als Verkehrsweg, so darf die Breite nicht unter 4,5 m betragen. Zum Abfluß des Regen- und Spritzwassers erhält die Kappe entweder eine gewölbte Form oder eine Neigung nach der Außenseite und bei Benutzung als Verkehrsweg eine Kies-, Sand- oder Pflasterdecke, sonst aber eine Berasung.
Frühling.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.