- Floßgasse
Floßgasse, der bei Wehren (s. Stauanlagen) und an den Wasserstuben angebrachte Einschnitt nebst Kanal für das Durchlassen von Flößen.
Die Floßgasse ist tunlichst in der Fahrrinne (Stromstrich) des Wasserlaufes anzuordnen. Ihre Breite B (s. Fig. 1 und 2) richtet sich nach den größten Breiten der auf dem betreffenden Wasserläufe transportierten Flöße. Als Verschlußvorrichtung der Floßgassen können Dammbalken, Schützen, Tore, Nadeln, Trommel- und Segmentwehre u.s.w. dienen. Hinter dem Einschnittsverschlusse beginnt die »Gasse«, eine Führung für den Uebergang des Floßes von dem Oberwasser zum Unterwasser, mit ca. 1 bis 4% Gefälle des Abschußbodens und gemauerten oder aus Bohlen hergestellten Einfassungen. Die freie Höhe zwischen dem Fachbaum F der Floßgasse und der Unterkante der aufgezogenen Schützen oder eines über die Gasse führenden Steges soll mindestens 2,5 m sein (in der Figur h + 0,5). Das Unterwasser braucht nicht bis in die Floßgasse hereinzureichen, falls die beim Durchflößen mitgeführten bedeutenden Wassermengen eine genügende Anschwellung erzeugen, um das Aufstoßen der Flöße an dem Ende des Abschußbodens zu verhindern.
Fig. 35 zeigen die neuere Ausführung einer Floßgasse mit Segmentwehrverschluß an der kanalisierten Moldau bei Libschitz. Der Abschußböden ist zur Verminderung der Wassergeschwindigkeit abgetreppt und am unteren Ende mit Floßfedern versehen. Letztere bestehen[95] aus zu Tafeln verbundenen Pfosten (Balken), die an ihrem oberen Ende drehbar in Sohlenhöhe gelagert sind, während am unteren Ende Ankerketten ihre Schwimmhöhe derart begrenzen, daß das herabkommende Floß beim Auffahren auf die nachgiebige Floßfeder durch deren Schwimmkraft (Auftrieb) gebremst wird und stoßfrei ins Unterwasser gelangt.
Pollak.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.