- Handaufzüge
Handaufzüge, von Hand betriebene Aufzüge, finden außer zur Beförderung von Speisen, Akten u.s.w. auch zur Beförderung von Lasten bis etwa 500 kg selbst mit großen Hubhöhen vielfach Verwendung in Fabriken und Geschäftshäusern; für Personenbeförderung sind sie nicht zulässig.
Bei den Akten- und Speiseaufzügen sowie andern kleinen Aufzügen wird die Einrichtung gewöhnlich in der Weise getroffen, daß der aus einem Holzkasten bestehende, senkrecht geführte Fahrkorb in ein endloses Seil eingeschaltet wird, das über passend im oberen und unteren Teile des Aufzugschachtes gelagerte Leitrollen gelegt ist. Durch unmittelbares Ziehen am Seil oder Fahrkorb wird dieser bewegt.
Der Fahrkorb von Handaufzügen für größere Lasten dagegen wird mit Hilfe eines Windewerkes bewegt, das entweder durch Handkurbeln oder durch ein endloses Zugseil betätigt wird. Die Kurbelwinde wird entweder über dem Fahrschacht oder in einem Zwischenstockwerk aufgestellt und ist dann das Lastfeil, das sich auf der Windetrommel aufwickelt, über Leitrollen nach dem Fahrschacht geführt. Die Winde selbst wird mit Bremse und Sperrzeug versehen und findet häufig die von Brigleb, Hänsen & Co. in Gotha (vgl. den Katalog der Firma) gebaute Sicherheitswinde nach dem System Stauffer und Megy Verwendung. Bei dieser erfolgt das Aufwinden der Last mit Hilfe einer durch die Kurbel betätigten Bremskupplung, während der Niedergang der Last mit Hilfe einer Zentrifugalbremse ohne Zuhilfenahme der Kurbel geschieht. Letztere dient hierbei im wesentlichen zur Einleitung der Niedergangsbewegung durch Lösen der Bremskupplung bezw. zum Stillsetzen der Last.
Bei Anwendung einer Kurbelwinde kann der Aufzug natürlich nur von demjenigen Stockwerke aus bedient werden, in dem die Winde steht; diese Anordnung ist daher für Fabriken und Speicher geeignet, während für Geschäftshäuser großer Städte, in deren verschiedenen Stockwerken verschiedene voneinander unabhängige Betriebe auf Benutzung des Aufzuges angewiesen sind, der Antrieb des Windewerks durch ein endloses Zugseil notwendig ist, weil dann der Aufzug von jedem Stockwerke aus in Tätigkeit gesetzt werden kann. Ein derartig betätigtes Windewerk von C. Flohr in Berlin ist in den Fig. 13 dargestellt. Das außerhalb des Fahrschachts durch alle Stockwerke geführte endlose Zugseil z ist über die obere, etwa 1,4 m große Seilscheibe s gelegt, von deren Achse mittels einfacher Stirnradübersetzung die mit zwei Seilscheiben l versehene Lastwelle angetrieben wird. Ueber diese beiden[768] mit ∨-förmig ausgedrehten Nuten versehenen Scheiben sind die beiden Trume des den Fahrkorb tragenden Lastseiles t aufgelegt, dessen andre Enden an das Gegengewicht angeschlossen sind. Dieses gleitet in dem gleichzeitig zur Beteiligung der linksseitigen Fahrkorbführungsschienen dienenden Holzkasten k; es ist zur Ueberwindung der Seilsteifigkeit etwas schwerer genommen als der leere Fahrkorb. Das Windewerk ist, wie aus Fig. 2 und 3 ersichtlich, mit der in Fig. 46 besonders dargestellten Lösungsbremse b versehen, deren Bremsband für gewöhnlich durch den belasteten Hebel h angezogen ist, durch ein über die Rolle i gelegtes, durch den ganzen Schacht geführtes endloses Seil aber gelöst werden kann. Die am inneren Umfange mit Sperrzähnen versehene Bremstrommel b sitzt lose auf einer Verlängerung des Lagers der Zugfeilscheibenwelle, verursacht also während des Aufwindens der Last keinerlei Reibung. Fest aufgekeilt auf die Zugfeilscheibenwelle ist der Arm a (Fig. 5) mit dem Sperrkegel c, der mit einer Feder verbunden ist, die ihn beim Aufwinden der Last, d.h. Drehung in der Pfeilrichtung, aus den Sperrzähnen hebt, die Bremse »stumm« macht. Beim Niedergange der Last kuppelt der Sperrkegel die Seilscheibenwelle mit der Bremsscheibe. Damit bei unvorsichtiger Handhabung oder beim etwaigen Versagen der Bremse der Fahrkorb nicht gefährlich schnell abwärts gehen kann, ist noch, wie aus Fig. 25 ersichtlich, eine durch Rädervorgelege betätigte Geschwindigkeitsbremse g (Fig. 6) angebracht. Dieselbe trägt in dem feststehenden Gehäuse g die rotierende Scheibe l, deren Mitnehmerstifte m zwischen die frei beweglichen Segmentstücke treten. Diese werden von einer am äußeren Umfange mit Leder bezogenen Kreisfeder umspannt, die, falls die Niedergangsgeschwindigkeit des Fahrkorbes eine bestimmte Grenze überschreitet, durch die der Einwirkung der Zentrifugalkraft unterliegenden Segmente gegen den inneren Umfang der Trommel g gepreßt wird, so daß eine die Niedergangsgeschwindigkeit verringernde Reibung entsteht.
Bei Handaufzügen mit mehreren Ladestellen und Benutzung von verschiedenen Stockwerken aus muß eine Abhängigkeit zwischen Fahrkorb und Schachttüre in der Weise bestehen, daß immer nur diejenige Tür geöffnet werden kann, hinter welcher der Fahrkorb stillsteht. Eine derartige Einrichtung ist in Fig. 79 dargestellt. Vor der geschlossenen Schachttür t befindet sich in horizontaler Lage der Schlagbaum a, der fest mit einer in geeigneter Weise gelagerten Welle b verbunden ist, deren gleichfalls aufgekeilter Doppelhebel c bei geschlossener Tür sich mit seinem oberen hakenförmigen Arm (wie gezeichnet) gegen den passend geführten, durch eine starke Feder stets nach der Tür hin gedrückten Riegel e legt; der Schlagbaum kann also nicht angehoben werden. Kommt der Fahrkorb in Stockwerkshöhe an, so erfaßt seine (in der Zeichnung nur angedeutete) Kulisse h die am Riegel e sitzende Rolle g und schiebt diesen zurück; erst dann kann der Schlagbaum angehoben und die Tür geöffnet werden. Gleichzeitig verschiebt hierbei der untere Teil des Hebels c einen starken Bolzen f derart, daß dieser in einen passenden Schlitz der Fahrkorbwand eintritt und so eine Weiterbewegung des Fahrkorbes durchaus verhindert. Der Fahrkorb selbst wird mit Fangvorrichtung von schon beschriebener oder ähnlicher Bauart versehen. Vgl. Aufzüge.
Literatur: [1] Ernst, Die Hebezeuge, 3. Aufl., Berlin 1899. [2] Specht, Die gebräuchlichsten Bauten der Personen- und Lastenaufzüge, Berlin 1891.
K. Specht.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.