Lieferungsbedingungen [2]
- Lieferungsbedingungen [2]
Lieferungsbedingungen. Die in Bd. 6, S. 163, genannten Bestrebungen des »Internationalen Verbandes für die Materialprüfung der Technik«, eine Vereinheitlichung der Lieferungsbedingungen herbeizuführen, haben bisher nicht zum Ziel geführt.
Vom »Deutschen Verbände für die Materialprüfung der Technik« sind aufgeteilt: a) Vorschriften für die Lieferung von Gußeisen [1], b) Vorschriften für die Lieferung von Stehbolzenkupfer, Kupferblechen, Kupferrohren [2], c) Vorschriften für Eisenbleche [3] und d) Entwürfe zu einheitlichen Vorschriften für Schiffbaueisen [4]. Von den Bd. 6, S. 163, genannten Bedingungen sind folgende geändert: 1. die »Normalbedingungen« unter Mitwirkung des »Deutschen Verbandes für die Materialprüfung der Technik« [5] und des »Vereins deutscher Brücken- und Eisenbaufabriken« 1908, mit Nachtrag von 1910 (O. Meißner, Hamburg). 3. Die »Würzburger Normen« sind ersetzt durch »Allgemeine polizeiliche Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln« [6]. 5. Die Materialvorschriften der deutschen Kriegsmarine und 1908 neu erschienen. Neu aufgestellt sind Normalien für elektrische Freileitungen [7].
Literatur: [1] Deutscher Verband für die Materialprüfung der Technik, Anlage IV zur Drucksache Nr. 43. [2] Ebend., Nr. 57. [3] Ebend., Nr. 43, Anlage III. [4] Ebend., Nr. 50. [5] Ebend., Nr. 47. [6] Reichsgesetzblatt 2, 1909. [7] Elektrotechnische Zeitschrift 1913, S. 1096.
Rudeloff.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.
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