- Nahrungsmittelkonservierung
Nahrungsmittelkonservierung. Durch die preußischen Ministerien wurde 1916 benzoesaures Natrium (0,1%. also 1 g auf 1 kg Fruchtmus, Saft u. dgl., höchstens 1,5 g) und Ameisensäure (0,25%. also von 1%iger Arzneibuchware auf 1 kg 10 g) zugelassen. Es erschien dann die Handelsmischung Hydrinsäure (Benzoesäure und Meta-Kresotinsäure) sowie Microbin (para-chlorbenzoesaures Natrium). Ebenfalls 1916 erlaubte die »Reichsstelle für Speisefette« die Verwendung des Wasserstoffsuperoxyds für Milch. Theod. Paul [1] schuf ein Verfahren der Butterhaltbarmachung ohne Geschmacksbeeinträchtigung. Er schmilzt im Wasserbad bei 4045°C, gießt ohne den wasserhaltigen Bodensatz ab, versetzt je 1 kg mit 60 g stark erhitzt gewesenem Kochsalz und läßt 23 Stunden, öfter umrührend, flüssig stehen. Er filtriert durch reine Walte (im Rohr des Heißwassertrichters) in trockene Glasflasche und verkorkt dicht. Aufbewahrung kühl, trocken und dunkel. Vor Gebrauch schüttelt man 85 Gewichtsteile des wieder bei 40° geschmolzenen Butterfettes mit 15 Gewichtsteilen frischer ungekochter Milch von 40°C, gießt sogleich in sehr kaltes Wasser, schöpft mit Sieblöffel ab, knetet zusammen und bringt in Eisschrank. G. u. H. Ney empfehlen Leuchtgas (Abdünstung von Gaszählerwasser) für Kartoffeln, Früchte und Gemüse (D.R.P. Nr. 311350 Kl. 53, c).
In England gestattete man Borsäure für Rahm unter Bezeichnung »nicht für Kinder und Kranke«. In Nordamerika kam unter dem Namen Petrolatum ein Mineralöl zum Konservieren von Sardinen in Gebrauch.
Literatur: [1] Paul, Theod., Chemiker-Ztg., Jahrg. 1917, Nr. 10, S. 74.
Moye.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.