- Probegold
Probegold (or au titre, Standard gold), Gold, welches den für die Verarbeitung gesetzlich vorgeschriebenen Feingehalt (s.d.) besitzt.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.
Probegold (or au titre, Standard gold), Gold, welches den für die Verarbeitung gesetzlich vorgeschriebenen Feingehalt (s.d.) besitzt.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.
Probegold — Probegold, Gold mit einer gewissen Menge Kupfer legirt, wie es zu Galanteriewaaren verarbeitet wird; in den verschiedenen Ländern herrschen darüber verschiedene Bestimmungen, so gilt 12karatiges Gold meist noch für echtes od. P … Pierer's Universal-Lexikon
Probegold — und Probesilber, das nach der gesetzlichen Vorschrift oder nach einer gebräuchlichen Norm legierte Gold oder Silber. Vgl. Goldlegierungen, Silberlegierungen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Probegold — und Probesilber, den gesetzlichen Vorschriften des Gold und Silberwarenhandels entsprechende Legierungen der Edelmetalle … Kleines Konversations-Lexikon
Goldlegierungen — Goldlegierungen, Mischungen und Verbindungen von Gold mit andern Metallen Gold wird durch Zusammenschmelzen mit andern Metallen meist härter, oft auch spröder. Nur mit Kupfer und Silber kann das für praktische Zwecke zu weiche reine Gold legiert… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Probesilber — Probesilber, s. Probegold … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Probesilber — Probesilber, s. Probegold … Kleines Konversations-Lexikon