- Aufstellungsgerüste
Aufstellungsgerüste werden solche Gerüste genannt, die bei der Errichtung eiserner Dächer und Brücken nicht nur den Zweck haben, den zusammenzusetzenden Bauteilen während der Aufteilung als Unterstützung zu dienen, sondern auch den Aufzugsund Versetzvorrichtungen sowie den Arbeitern selbst während des Zusammenhauens der Bauteile genügenden Platz zur Arbeit zu geben.
Durch diesen doppelten Zweck unterscheiden sie sich von den gewöhnlichen Versetz- und Arbeitsgerüsten und müssen in noch höherem Maße als diese den jeweiligen örtlichen Verhältnissen des Bauwerks angepaßt und dementsprechend statisch berechnet werden. Beispiele sowie eingehende Literaturangaben finden sich in L. v. Willmann, Maschinelle Hilfsmittel und Rüstungen für Hoch- und Brückenbauten, Kap. XII in Bd. 3, IV. Teil des Handbuchs der Ingenieurwissenschaften, 2. Aufl., Leipzig 1908.
L. v. Willmann.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.