- Straßen
Straßen im weiteren Sinne sind alle Verkehrslinien. In diesem Sinne spricht man von Straßen des Weltverkehrs, Völkerstraßen (s. z.B. Römerstraßen), Meeresstraßen, Eisenbahnstraßen, Wasserstraßen, Gebirgsstraßen, Hochstraßen (s.d.), Talstraßen u.s.w. Straßen im engeren Sinne sind die städtischen Straßen oder Stadtstraßen einerseits und die ländlichen oder Landstraßen anderseits. Mit beiden verbindet man den Begriff des Fahrverkehrs, so daß man Wege, die nur dem Fußverkehr dienen (Fußwege [s.d.], Fußsteige, Pfade) nicht zu den Straßen rechnet. Ein Mittelding sind die Radlerwege oder Radfahrwege (s.d.), die in der Regel als besondere Streifen der eigentlichen Straßen, d.h. der Fahrstraßen, auftreten. Vgl. a. Reitwege.
Landstraßen unterscheiden sich von den Landwegen (Verbindungsstraßen, Vizinalstraßen) und Feldwegen (s.d. und Sommerwege, Erdstraßen) durch eine bessere Herstellung der Straßendecke; deshalb ist für erstere auch der Name Kunststraße (s.d.) in Anwendung. Besonderheiten siehe in den Art. Chaussee, Flachlandstraßen, Klinkerstraßen, Makadamstraßen und Straßenbau. Stadtstraßen unterscheiden sich der Hauptsache nach in Verkehrstraßen und Wohnstraßen, obwohl erstere auch dem Wohnen, letztere auch dem Verkehr dienen. Aber bei den Verkehrstraßen ist der die Straße benutzende Verkehr (der »durchgehende Verkehr«) für Breite, Beteiligung und Ausstattung maßgebend; daher Breiten von 15 bis 100 m und mehr und Streifenleitung je nach den verschiedenen Verkehrsarten (für Fuhrwerk, für Straßenbahnen, für Automobile, für Reiter, für Radfahrer, für Fußgänger u.s.w.). Bei den Wohnstraßen handelt es sich meist nur um den Verkehr der Anwohner, und maßgebend für die Breite und Bauart der Straße ist die Rücksicht auf die Wohnungen; daher Einschränkung der Verkehrsbreite bis auf 7 m, Anordnung von Vorgärten zwischen Straße und Haus; auch Baumreihen und Gartenstreifen auf der Straße, wenn die Breite mehr als etwa 12 m beträgt. Wohnstraßen können ebensowohl wie Verkehrstraßen bei stattlicher Breite, gärtnerischem und künstlerischem Schmuck zu Pracht- (s.d.), Luxus- und Promenadestraßen (s.d.) werden.
Stübben.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.