Dielungen

Dielungen

Dielungen, die als Fußboden dienende einfachste Holzverkleidung einer Deckenkonstruktion.

In Werkstätten und Magazinen wird bei der einfachen Balkendecke (s. Decken) die Dielung direkt auf die Tragbalken gelegt; in allen andern Fällen aber soll dies vermieden und die Dielung auf eine entsprechend (ca. 8 cm) dicke Lage von Deckenfüllung (s.d.) aufgebracht werden, damit die Erschütterungen des Fußbodens sich nicht unmittelbar auf die Balken übertragen. Da durch das Schwinden der Dielenbretter die Fugen sich im Verhältnis zur Breite der Dielen vergrößern, so empfiehlt es sich, schmale Bretter zu verwenden, da sonst schon nach kurzer Zeit das sogenannte Ausspänen, d.h. das Einlegen von Spänen in die Fugen notwendig wird. Als die gebräuchlichsten Dickungen können nachstehende gelten. Bretter- und Pfostenfußboden, aus trockenen, astfreien, 2,5–3 cm dicken Brettern oder 5–10 cm starken Dielen von Tannenholz bestehend, die auf den 5/108/1313/16 cm im Querschnitt messenden und 0,8–1 m auseinander liegenden in die Schüttlage eingebetteten Polsterhölzern durch Nagelung befestigt sind. Die Dielen sind rauh (ungehobelt) oder glatt (gehobelt) und stoßen entweder stumpf aneinander oder sind gefalzt, gefedert. Man unterscheidet in dieser Beziehung: rauhe Fußböden für Magazine, Wagenschuppen, Ställe, Werkstätten; dann glatte oder gehobelte Fußböden für gewöhnliche Wohnräume; ferner die gefugten, gefalzten und gefederten Fußböden. In Wohnräumen besserer Art wird eine Doppeldielung angewendet in der Weise, daß unten ein aus 11/2–21/2 cm starken, rauhen, ungesäumten Brettern bestehender Blindboden direkt auf die Polsterhölzer genagelt wird, auf denen man dann erst den eigentlichen Fußboden befestigt, wie dies z.B. bei dem Parkettfußboden der Fall ist. Weiter gehören noch hierher: der Patentfußboden, der Schiffboden, der Stabfußboden (Fischgrätenfußboden), die bei Fußboden besprochen werden. – Literatur s. Decken.

Weinbrenner.


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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