- Eichmarke
Eichmarke, dient zur Bezeichnung eines bestimmten Wasserstandes.
In der Regel wird durch diese die höchste zulässige Wasserspannung vor Wassertriebwerken oder sonstigen Stauanlagen in Flüssen, Bächen oder Kanälen bezeichnet, mit dem Zweck, die Uferanstößer oder andre Wasserbenutzungsberechtigte gegen die nachteiligen Folgen übermäßiger Wasseranstauung zu schützen. Seltener dient die Eichmarke zur Bezeichnung sonstiger Wasserstände, z.B. der einzuhaltenden Mindesthöhe der Stauung, mit dem Zweck, einem abzweigenden Seitenkanal eine bestimmte Wassermenge zukommen zu lassen. Die durch die Eichmarke zu bezeichnende Wasserhöhe muß zuvor in rechtsgültiger Weise (durch behördliche Konzessionierung, richterliches Urteil u.s.w.) festgestellt worden sein; die im wasserpolizeilichen Verfahren alsdann erfolgende Setzung der Eichmarke bezweckt lediglich die öffentliche urkundliche Bezeichnung dieser Wasserhöhe mit strafrechtlicher Wirkung im Falle der Uebertretung. Als Eichmarke dient in der Regel ein am Mauerwerk der Stauanlage oder des Wassertriebwerks an gut sichtbarer Stelle beteiligter eiserner Körper, am besten (wie in Baden) eine gußeiserne Platte mit einem für die Wasserhöhe maßgebenden Querstrich, die mittels Holzdübeln und Schrauben am Mauerwerk befestigt wird; die Köpfe der Schrauben nehmen nach geschehener Beteiligung eine Bleifüllung auf, welcher der amtliche Stempel aufgeschlagen wird, so daß ohne eine Verletzung des letzteren eine Veränderung des Standortes der Eichmarke nicht zu ermöglichen ist. Die Höhenlage der Eichmarke wird in bezug auf eine genügende Anzahl fester, möglichst unveränderlicher, außerhalb der Stauanlage befindlicher Punkte (Fixpunkte oder Rückmarken) urkundlich festgestellt. Statt der Eichmarke wird auch der Eichpfahl (Merksicherheitspfahl) verwendet,[224] der aus einem im Wasserbett gehörig befestigten hölzernen Pfahl besteht, dessen mit einer metallenen Haube verwahrte Kopffläche für die Wasserhöhe maßgebend ist.
Drach.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.