- Eichordnung
Eichordnung, die Zusammenfassung aller Bestimmungen, denen ein Meßgerät des Verkehrs genügen muß, um geeicht (s. Eichen, Eichung) werden zu können eichfähig zu sein.
Die Bestimmungen betreffen die zulässige Maßgröße, wie bei Längenmaßen, Flächenmaßen, Raummaßen und Gewichten, die zulässige Ausführungsform, wie bei Wagen, Gasmessern, Wassermessern, Elektrizitätszählern u. dergl., oder die zulässigen Gattungen von Instrumenten, wie bei den Aräometern, Meßwerkzeugen für chemische Untersuchungen und ähnlichen. Sie setzen fest, aus welchem Material die eichfähigen Geräte herzustellen sind, wie ihre Beschaffenheit und Einrichtung sein muß, welchen Anforderungen an die Genauigkeit sie zu genügen haben und endlich, wie die Stempelung auszuführen ist. Die Eichordnungen der verschiedenen Staaten zeigen eine weitgehende Uebereinstimmung, namentlich bestehen hinsichtlich der Eichfehlergrenzen, d.h. der Abweichungen, die ein Meßgerät von seinem Sollwerte höchstens noch zeigen darf, wenn es zur Eichung noch zugelassen werden soll, nur unbedeutende Verschiedenheiten. Die Eichordnung ist eine Ausführungsbestimmung zur Maß- und Gewichtsordnung (s.d.), sie hat als solche Gesetzeskraft und ist für die Fabrikanten von Eichgegenständen verbindlich. Die Eichordnung wird ergänzt und erläutert durch die Instruktionen, die eine Anweisung für die Eichbeamten enthalten, wie die Meßgeräte zu prüfen sind. In der Regel werden den Instruktionen noch bildliche Darstellungen der eichfähigen Meßgeräte auf besonderen Atlasblättern beigegeben, um das Verständnis der Eichvorschriften zu erleichtern und über Einzelheiten in der Konstruktion zusammengesetzter Apparate, wie Wagen, Gasmesser und ähnliche, Aufschluß zu geben. In Deutschland gilt zurzeit die Eichordnung vom 27. Dezember 1884 mit der zugehörigen Instruktion vom 1. Mai 1885. Da aber inzwischen die unablässigen Fortschritte der Technik eine große Anzahl von Zusätzen zu den Vorschriften erforderlich gemacht haben, so wird in nächster Zeit eine neue Eichordnung und Instruktion erscheinen. Die österreichische Eichordnung ist vorn 19. Dezember 1872 datiert, die ungarische vom 17. April 1874.
Plato.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.