- Gewicht [1]
Gewicht, ein Druck oder Zug in Richtung der Schwerkraft.
Die Internationale Generalkonferenz für Maß und Gewicht in Ausübung der ihr durch die Meterkonvention vom 20. Mai 1875 zugewiesenen Fürsorge für die Verbreitung und Vervollkommnung des metrischen Systems hat in der im Oktober 1901 zu Paris abgehaltenen Versammlung folgende Begriffsbestimmung für Gewicht angenommen: »Der Ausdruck Gewicht bezeichnet eine Größe gleicher Art wie eine Kraft; das Gewicht eines Körpers ist das Produkt der Masse dieses Körpers mit der Beschleunigung der Schwere.«
Die Beschleunigung der Schwere, d.h. die Gesamtwirkung der Schwerkraft und Schwungkraft der bewegten Erde im leeren Räume, ist keine unveränderliche Größe, denn ihre Intensität ändert sich sowohl mit der geographischen Lage des Beobachtungsortes, mit seiner Höhe über dem Meeresspiegel und der geologischen Beschaffenheit seiner Umgebung als auch, allerdings nur in geringerem Grade, mit den verschiedenen Stellungen der Himmelskörper. So ist z.B. das Gewicht derselben Masse unter sonst gleichen Umständen in Petersburg um etwas mehr als 1/6% größer als in Madrid. Um demnach den Begriff des Gewichtes eindeutig zu bestimmen, ist ferner festgesetzt: »insbesondere das normale Gewicht eines Körpers ist das Produkt der Masse dieses Körpers mit der normalen Beschleunigung der Schwere.«
Der im internationalen Maß- und Gewichtsdienste für den Wert der normalen Beschleunigung der Schwere angenommene Wert ist 980,6 cm/sec2.
Das Kilogramm, nach der bisherigen Gesetzgebung die Einheit des Gewichtes, hat die Begriffsbestimmung erhalten: »Das Kilogramm ist die Einheit der Masse; es ist gleich der Masse des internationalen Kilogrammprototypes« (s. Kilogramm). Diese drei Begriffsbestimmungen sind in die Gesetze verschiedener Länder, so z.B. Oesterreichs, übergegangen.
Plato.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.