Einlaßpforte

Einlaßpforte

Einlaßpforte, kleine Türe an oder neben einem größeren Tore; sie dient dazu, nach Schluß der Hauptöffnung noch Fußgänger einzulassen.


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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  • Einlaß — Einlaß, 1) (Einlaßpforte), in Stadtthoren eine kleine Thüre, durch welche Fußgänger bei geschlossenem Thore eingelassen werden; 2) wo Thorschluß ist, die Zeit, in welcher dasselbe frei zu passiren ist; 3) ein geheimes Thor, so v.w. Ausfallthor …   Pierer's Universal-Lexikon

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