- Einlaßpforte
Einlaßpforte, kleine Türe an oder neben einem größeren Tore; sie dient dazu, nach Schluß der Hauptöffnung noch Fußgänger einzulassen.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.
Einlaßpforte, kleine Türe an oder neben einem größeren Tore; sie dient dazu, nach Schluß der Hauptöffnung noch Fußgänger einzulassen.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.
Einlaß — Einlaß, 1) (Einlaßpforte), in Stadtthoren eine kleine Thüre, durch welche Fußgänger bei geschlossenem Thore eingelassen werden; 2) wo Thorschluß ist, die Zeit, in welcher dasselbe frei zu passiren ist; 3) ein geheimes Thor, so v.w. Ausfallthor … Pierer's Universal-Lexikon