- Fallschirm [2]
Fallschirm, eine schirmartige Vorrichtung, die nicht in der Luft schweben kann, sondern nur für sich und ihre Last eine Fallverzögerung hervorbringt; es besteht jedoch im Gegensatz zum Drachen keinerlei Verbindung zwischen Schirm und Erdboden.
Um ein senkrechtes Fallen zu erzielen, ist es notwendig, daß der Schwerpunkt senkrecht unter dem Luftangriffspunkt, d.h. bei gleichmäßig entwickeltem Areal lotrecht unter der Mitte liegt. Nach kurzer Beschleunigungszeit nähert sich das Fallen einer konstanten Geschwindigkeit, die nur von der Flächenbelastung abhängt und etwa folgende Werte annimmt:
Die Tragkraft verschiedener Systeme ergibt sich nach nebenstehender Zusammenstellung (vgl. a. die Figur). Hierin bedeutet 2 α den von dem Querschnitt der Hülle gebildeten Winkel, ψ den Koeffizienten, mit welchem die normale Flächenbelastung (2α = 180°; ψ = 1,000; ebene Platte) von Fall zu Fall zu multiplizieren ist. Das Maximum der Tragkraft ergibt 2α = 160°; ein solcher Schirm fällt aber unruhig, weil die Vergrößerung von 2α, die trichterförmige Ausführung bei den gefürchteten Schwankungen ein ausgleichendes Mittel bietet; der mehr horizontal liegende Teil der Fallschirmfläche hat im Gegensatz zum andern Teil derselben einen weit größeren Auftrieb, der stets ein wiederaufrichtendes Moment erzeugt.
Béjeuhr.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.