- Flußhafen
Flußhafen, ein Wasserbecken, das mit dem Flusse in Verbindung steht und den Schiffen Schutz gegen Hochwasser und Eisgang gewährt (Schutz-, Winterhafen) sowie auch das Verladen und Löschen der Schiffsfrachten (das Umschlagen) ermöglicht (Handels-, Verkehrshafen).
Für die Flußhäfen werden alte Flußarme und natürliche Buchten, oder wenn solche nicht vorhanden sind, auch künstlich gegrabene Becken verwendet. Bei größeren Flüssen mit geringer Geschwindigkeit können auch offene Flußstrecken für die Abwicklung des Umschlagverkehres in Betracht kommen. Die Größe der Winter- und Schutzhäfen ist so zu bemessen, daß alle für diese Häfen bestimmten Schiffe genügend Raum zum bequemen Liegen vorfinden; die Größe der Handelshäfen, die in der Regel gleichzeitig auch als Winterhäfen dienen, ist durch das zu erwartende Verkehrsmaximum bestimmt; jedoch soll schon bei der ersten Anlage solcher Haien auf die Möglichkeit der späteren Erweiterung Bedacht genommen werden.
Alle Hafenanlagen sollen tunlichst an das konkave Ufer des Flusses verlegt werden, weil sich an demselben naturgemäß eine größere Wassertiefe vorfindet und auch leicht erhalten läßt. Die Einfahrt in den Hafen (Hafenmund) ist, um den Hafen am besten gegen zu rasche Versandung und gegen Eisgang zu schützen, am unteren Ende desselben anzuordnen; die Hafeneinfahrt soll weiter zur Erleichterung der Ein- und Ausfahrt stets nach stromabwärts gerichtet sein. Flußhäfen sind vor jeder dauernden Durchströmung zu bewahren und ist auch die Einleitung von Unratskanälen und sonstigen Wasserläufen, die Sand oder Schmutzwasser führen, unzulässig. Das Hafengebiet ist erforderlichenfalls gegen Hochwasser und gegen Eisgang mit einem hochwasserfreien und gut gesicherten Damm zu schützen.
Wo bei größeren Hafenanlagen eine Vermehrung der Uferlänge notwendig wird oder die verschiedenen Güter auch besondere Verladeeinrichtungen und gesonderte Lagerung verlangen, wird das Hafengebiet in mehrere miteinander in Verbindung stehende und durch Zungen getrennte Becken unterteilt. So erfordern insbesondere Kohlen und Petroleum eigne Becken. Plätze, auf welche Schuppen und Speicher zu stehen kommen, werden in der Regel hochwasserfrei angelegt; dagegen werden Plätze, die für die Lagerung von Rohmaterialien oder sonstigen minderwertigen Massengütern dienen, oft nur wenig über den höchsten Schiffahrtswasserstand angelegt, um die Kosten der Hebung der Schiffsfrachten zu vermindern. Die Hafensohle ist bei Handelshäfen stets so tief anzuordnen, daß selbst bei den kleinsten Wasserständen noch vollbeladene Schiffe anstandslos verkehren können. Bei den Winterhäfen ist diese Tiefe nicht erforderlich, weil in denselben meist nur unbeladene Schiffe Aufenthalt nehmen. Flußhäfen sollen insbesondere dann, wenn sie dem Handel und Verkehr dienen, möglichst nahe der Hafenstadt liegen und eine gute Verbindung mit Bahnen und Straßen besitzen. Bei großen, dem Umschlage von Massengütern dienenden Häfen pflegt man besondere Sammelbahnhöfe für die Hafengüter anzuordnen.
Die Schutz- und Winterhäfen sind zumeist nur mit einfachen Uferböschungen und mit Vorkehrungen zum Verheften der Schiffe ausgestattet. Dagegen sind die Ufer und Kais bei Handelshäfen schon mit allen für einen bequemen und raschen Umschlag erforderlichen Ausrüstungen versehen. Ueber die Ausrüstungen der Hafenanlagen vgl. Seehäfen (mit Literaturangaben); ferner: Pläne und statistische Daten der bedeutendsten Binnenhäfen Deutschlands, Berlin 1890, und Beyershaus, E., Der Rhein von Straßburg bis zur holländischen Grenze, Düsseldorf 1902.
Pachnik.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.