Gebrauchsmuster [2]

Gebrauchsmuster [2]

Gebrauchsmuster. Der Entwurf eines geänderten deutschen Gebrauchsmustergesetzes ist am 11. Juli 1913 veröffentlicht worden. Die Grundzüge des Gesetzes vom 1. Juni 1891 bleiben unverändert; es wird vorgeschlagen, die Schutzdauer des Gebrauchsmusters auf 10 Jahre zu erstrecken, bei Zahlung von M. 150. – nach Ablauf der jetzt geltenden längsten Schutzdauer von 6 Jahren.

Die Frist zur Anmeldung von Patenten bezw. Gebrauchsmustern in den Ländern der sogenannten Internationalen Union mit der Priorität einer deutschen Gebrauchsmusteranmeldung ist durch Uebereinkunft in Washington vom 2. Juni 1911 allgemein auf 12 Monate festgesetzt worden. Gemäß einem deutschen Gesetz zur Ausführung der revidierten Pariser Uebereinkunft[310] vom 2. Juni 1911 zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 31. März 1913 sowie einer zugehörigen Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 8. April 1913 muß die Prioritätserklärung, also die Inanspruchnahme der Unionspriorität, bei der Anmeldung des Gebrauchsmusters erfolgen, sonst ist der Prioritätsanspruch verwirkt. Die gleichzeitige Beibringung der Beweisurkunden ist vorläufig nicht erforderlich.

Heimann.


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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  • Gebrauchsmuster [1] — Gebrauchsmuster. Der deutsche Gebrauchsmusterschutz gründet sich auf das Gesetz vom 1. Juni 1891, das am 1. Oktober 1891 in Kraft getreten ist. Das Gebrauchsmusterrecht gehört neben dem der Muster und Modelle (Gesetz vom 11. Januar 1876) und der… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Gebrauchsmuster — Gebrauchsmuster, s. Musterschutz …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gebrauchsmuster — Gebrauchsmuster, Muster für Industrieerzeugnisse, denen ihre Form eine besondere Eignung zu Gebrauchszwecken verleiht. Das Urheberrecht an G. ist durch Reichsgesetz vom 1. Juni 1891 geschützt. (S. auch Geschmacksmuster.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gebrauchsmuster — Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents und Teil des Gewerblichen Rechtsschutzes. Die Unterschiede zum Patent sind mit den letzten Änderungen des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) geringer geworden. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Gebrauchsmuster — In German and Austrian patent laws, the Gebrauchsmuster (GebrM), also known as German utility model or Austrian utility model, is a patent like, intellectual property right protecting inventions. The Gebrauchsmuster is slightly different from the …   Wikipedia

  • Gebrauchsmuster — Ge|brauchs|mus|ter 〈n. 13〉 geschützte, aber nicht patentfähige, kleine Erfindung * * * Ge|brauchs|mus|ter, das (Rechtsspr.): patentähnlich geschützte Erfindung auf dem Gebiet der [zweckmäßigen] Gestaltung von Gegenständen des praktischen… …   Universal-Lexikon

  • Gebrauchsmuster — gewerbliches Schutzrecht, das neben dem ⇡ Patent Schutz für technische ⇡ Erfindungen gewährt. G. werden auf der Grundlage des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMS) i.d.F. vom 28.8.1986 (BGBl I 1455) m.spät.Änd. eingetragen, sind einfacher und… …   Lexikon der Economics

  • Gebrauchsmuster — Ge|brauchs|mus|ter …   Die deutsche Rechtschreibung

  • gebrauchsmuster — /gabrawksmustar/ A patent, issued in accordance with law of Germany. Permutit Co. v. Graver Corporation, D.C.I11., 37 F.2d 385, 390 …   Black's law dictionary

  • gebrauchsmuster — /gabrawksmustar/ A patent, issued in accordance with law of Germany. Permutit Co. v. Graver Corporation, D.C.I11., 37 F.2d 385, 390 …   Black's law dictionary

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