- Gefechtsmast [2]
Gefechtsmast. Die Gefechtsmasten der Schlachtschiffe, welche ihrem Namen entsprechend nach Aufgabe der Besegelung reinen Gefechtszwecken dienten und vornehmlich Plattformen trugen zur Aufteilung von leichten Geschützen, Scheinwerfern und Ausgucken, haben in dem letzten Jahrzehnt eine vollkommene Umgestaltung erfahren.
Die modernen Gefechtsmasten dienen vornehmlich den Zwecken der Befehlsübermittlung durch Flaggenzeichen und Signale sowie im besonderen zum Setzen der Antenne für die Funkentelegraphie. Leichte Geschütze und Scheinwerfer sind von den Gefechtsmasten verschwunden und herrscht das Bestreben, sie möglichst wenig sichtbar zu machen und eine geringe Zielfläche zu bieten. Für die Gefechtsmasten traten zunächst einfache stählerne Pfahlmasten mit Funkenstenge ein, welche durch Wanten gestützt werden. Als mit Einführung der Dreadnought-Linienschiffe das Bestreichungsfeld der schweren Geschütze erweitert wurde und die Wanten hinderlich wurden, griffen die Engländer auf den von Coles bei seinem Turmschiff »Captain« eingeführten Dreibein-(Tripod-)Mast zurück, welcher durch seine Konstruktion auch ohne Wanten genügende Standfestigkeit besitzt. Die Amerikaner bevorzugten Gittermasten, welche zugleich wiederum eine Plattform für die Scheinwerferaufstellung erhielten. Diese beiden modernen Gefechtsmasten weisen den Vorzug auf, daß sie selbst bei Zerstörung einzelner Teile noch standfest bleiben und eine Abstützung durch Wanten entbehren können. Ihre Höhe richtet sieh allein nach der Reichweite der Funkentelegraphie.
T. Schwarz.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.