- Kanalbrücken
Kanalbrücken, Brücken zur Ueberführung eines Schiffahrts- oder Floßkanales, hinsichtlich ihres Ueberbaues und ihrer Pfeiler im wesentlichen wie die[330] sonstigen Pfeiler gestaltet, nur daß an Stelle der Fahrbahnen der Straßen- und Eisenbahnbrücken das Kanalbett vorhanden ist.
Es sind dies ähnliche Bauwerke wie die Aquäduktbrücken (s.d.), welche zur Ueberführung von Wasserleitungen oder offener Wassergerinne (Wildbachüberführungen über Eisenbahneinschnitte) dienen. Als Baumaterial können Holz, Stein und Eisen in Verwendung kommen, jedoch wird aus naheliegenden Gründen am häufigsten zu einer Eisenkonstruktion gegriffen werden. Brücken für Schiffahrtskanäle werden im Profil für das Passieren eines Schiffes bemessen, wobei aber bei langen Kanalbrücken der Spielraum zwischen dem Schiffe und den Seitenwandungen etwas größer anzunehmen ist als bei kurzen Brücken. Das Wasserprofil wird entweder trapezförmig oder besser rechteckig gewählt; Abrundungen der Ecken sind wegen der besseren Wasserdichthaltung und Stabilität der Seitenwandungen zu empfehlen. Zu beiden Seiten des Kanalbettes ist ein Leinpfad anzuordnen, der gewöhnlich auf Konsolen ausgekragt oder bei hohen Tragwänden zwischen dieselben gelegt wird. Die Kanalbrücken sind für eine unveränderliche, gleichförmig verteilte Belastung zu berechnen, weil die geringfügige veränderliche Belastung der Leinpfade gegen die Wasserbelastung bedeutungslos ist. Die Belastung ist aber sehr groß; daher werden Kanalbrücken, obwohl wegen der Gleichförmigkeit der Belastung eine hohe Inanspruchnahme (für Flußeisenkonstruktionen 12001400 kg/qcm) gewählt werden kann, sehr schwere und kostspielige Bauwerke. Bei steinernen Kanalbrücken [1], [2] soll das Kanalbett möglichst unabhängig von den Gewölben und mit einer guten, zähen Dichtung versehen sein. Man hat hierfür Tonschlag, Beton mit Asphaltabdeckung oder Auskleidung mit Eisen (Gußeisen) angewendet. Wichtig ist auch ein sorgfältiger Anschluß der Brücke an die benachbarten Dämme oder das im Erdreich ausgehobene Kanalbett. Bei den eisernen Kanalbrücken [2] kann der das Wasser einschließende Trog entweder ganz unabhängig von der eigentlichen Tragkonstruktion sein und sich auf diese nur mittels geeigneter Bodenträger (Quer- und allenfalls auch Zwischenlängsträger) stützen, oder es bilden die Hauptträger selbst die Seitenwände des Wassertroges. Letztere Anordnung wird dort Anwendung finden können, wo die Hauptträger als Blechbalken ausgeführt sind. Es ist aber nicht zu übersehen, daß durch den horizontalen Wasserdruck auf die Hauptträger nicht unbeträchtliche Sekundärspannungen kommen. Bei größeren Spannweiten wird die erstere Anordnung die zweckmäßigere sein, und es können dann für Hauptträger nicht bloß Balken-, sondern auch Bogen- oder Hängeträger zur Anwendung kommen. Der Anschluß der Eisenkonstruktion an das Mauerwerk der Endpfeiler muß derart sein, daß Längenänderungen durch Temperaturwirkung möglich werden, ohne daß dabei der wasserdichte Abschluß Schaden leidet. Man hat hierfür verschiedene Anordnungen vorgeschlagen und versucht: wellenförmig profiliertes Kupferblech, stopfbüchsenartige Dichtungen mit geteerten Werg-, Gummirolleneinlagen u.s.w. Das Eisengewicht eiserner Kanalbrücken (Hauptträger) als Blech- oder Fachwerksbalken, Wassertiefe 2,0 m, Abstand der Hauptträger 8,5 m, auf einer Seite 3 m breiter Leinpfad, Inanspruchnahme 1200 kg/qcm, kann bei der Spannweite l (in Metern) mit (2400 + 33 l)/(1000 2,03 l) Tonnen pro Meter veranschlagt werden.
Literatur: [1] Kanalbrücken des Rhein-Marne-Kanals: Graeff, Construction des canaux et des chemins de fer, Paris 1861, und Allgem. Bauztg. 1871, S. 144; Morandière, Construction des ponts et viaducs (Paris 1874); Malézieux, Cours de navigation intérieure, Paris 1876; Desgl., Guillemain, Paris 1885. [2] Handbuch d. Ing.-Wissensch., II. Brückenbau, 1. Abt., 5. Kap., Aquädukte und Kanalbrücken, 4. Aufl., Leipzig 1904.
Melan.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.