Lichtdruckmaschinen

Lichtdruckmaschinen

Lichtdruckmaschinen. Der Druck kleiner Auflagen sowie die Herstellung von Probedrucken erfolgt mittels Handpressen (s.d.), aller übrige Auflagendruck mittels Schnellpressen (s.d.).

[160] Die Lichtdruckhandpresse besteht aus dem hölzernen Formenbette (in dem eine Eisenplatte zur Aufnahme der mit Facetten zu beteiligenden Glastafel sich befindet), dem Reibergehäuse (ein eiserner, zurückschlagbarer, in ein am Formenbette angebrachtes Schloß einschnappender oder fix angeordneter Rahmenbügel, in dem eine mit einem Lederstreifen überzogene Holzleiste, der den Druck ausübende Reiber, beweglich befestigt und durch einen Hebel herabzudrücken ist; nach erfolgtem Druck treiben Federn den Reiber beim Lösen des Hebels selbsttätig in die Höhe), dem Abdeckrahmen (zur Aufnahme von Papierstreifen, um das Bild scharf begrenzen zu können) und dem Deckelrahmen (in diesem befindet sich ein Schutzdeckel aus Pappe oder Zinkblech). Nach dem Einschwärzen der Leimschicht mittels Lederwalzen (zur Sättigung der kräftigen Bildstellen) und Massewalzen (zur Einfärbung der zarten Tonpartien, um Tonfülle zu erhalten, vgl. a. Walzenmasse) wird der Abdeckrahmen niedergeschlagen, das Papierblatt und gewöhnlich noch ein Preßspan aufgelegt, der Deckel geschlossen, der Reiber herabgedrückt und das Formenbett (infolge der beim Antreiben einer eisernen oder papierenen Walze mittels Kurbels entgehenden Friktion) hindurchgezogen. Hierauf löst man den Reiber, zieht mit der Hand das Formenbett zurück, öffnet den Deckel und hebt das bedruckte Papierblatt ab.

Die Lichtdruckschnellpresse für größere Papierformate ist in der Hauptsache der für Buchdruck benutzten einfachen Schnellpresse mit Stoppzylinder (s. Buchdruckmaschinen, vgl. a. Steindruckmaschinen) sehr ähnlich. Dagegen müssen einige besondere Einrichtungen vorgesehen sein; z.B. wird ein gebogener Abdeckrahmen angebracht, der sich im gegebenen Momente um den Zylinder schmiegt, wobei das sonst feststehende Anlegebrett automatisch in die Höhe bewegt werden muß. Die Pressen besitzen zwei Farbwerke; das eine mit Massewalzen vor, das andre mit Lederwalzen hinter dem Druckzylinder. Zur Aufnahme der gläsernen Formenplatten dient ein mit prismatischen Einschnitten und darin laufenden Schraubenfacetten versehener eiserner Block. Endlich sind diese Schnellpressen derart eingerichtet, daß die Form vor jedem Abdruck zweimal (einfacher Gang) oder viermal (Doppelgang) eingefärbt werden kann; bei einzelnen ist es noch überdies möglich, unter den gleichen Bedingungen das am Zylinder von den Greifern entsprechend lange festgehaltene Blatt zweimal hintereinander zu bedrucken (Doppeldruck, hie und da, z.B. bei sehr kontrastreichen Bildern, angewendet). Es kann das Farbwerk mit Lederwalzen mit einer anders nuancierten Druckfarbe beschickt werden als das Farbwerk mit Massewalzen; es resultiert dadurch ein Lichtdruck mit beispielsweise schwarzen Kraftpartien und grünlichen, rötlichen u.s.w. Tonflächen. Bei kleinen Formaten benutzt man auch dem besonderen Zweck angepaßte Tiegeldruckschnellpressen nach Art der »Amerikaner« (s. Buchdruckmaschinen). Bei diesen muß sich vor allem zur Feuchtung der Druckform (s. Lichtdruck) das »Fundament« vollkommen wagerecht legen lassen. Für den typographischen Lichtdruck gebraucht man aber Pressen nach dem System Gally. Eine speziell für Vielfarbenlichtdruck konstruierte sogenannte Lichtdruckrotationsmaschine fand keine Ausbreitung. Bei ihr war ein stellenweise abgeflachter Formenzylinder vorgesehen. Auf den Abflachungen wurden die Glasplatten befestigt; die runden Segmente des Zylindermantels dienten als Farbtische. Der elastisch gelagerte Druckzylinder besaß gleichfalls unrunde Gestalt und wurde periodisch gegen den Formenzylinder gepreßt. Bei andern Rotationsmaschinen benutzte man, um richtige Zylinder benutzen zu können, Leinwand oder Folien als Schichtträger. Aber auch diese Pressen erwiesen sich als unvorteilhaft für die allgemeine Praxis.

A.W. Unger.


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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