- Prüfungsverfahren
Prüfungsverfahren für Fußbodenlacke (nach Seligmann & Ziecke, Handbuch der Lack- und Firnisindustrie).
1. Prüfung der Trockendauer. Auf klebfreiem und hart getrocknetem, nicht zu fettem Untergrund (oder auf reinen Glasplatten) soll ein im Tageslicht bei mindestens 12° C. trocknender Fußbodenlackanstrich nach 68 Stunden staubfrei, nach 1012 Stunden bei Berührung nicht mehr klebend und in 2430 Stunden harttrocken sein. 2. Prüfung auf Widerstandsfähigkeit gegen Abnutzung und auf Harttrocknung. Ein auf klebfreiem, hartgetrocknetem Untergrund oder auf reinen Glasplatten bei mindestens 12° C. getrockneter Fußbodenlackanstrich darf sich nach 24 Stunden beim leichten Reiben mit trockenem Finger nicht als Mehl abreiben und muß sich mit Bimsstein und Wasser glatt schleifen lassen, ohne zu erweichen oder auszureißen. 3. Prüfung auf Widerstandsfähigkeit gegen feuchte Witterung und nasses Aufwaschen. Ein wie angegeben hergestellter Fußbodenlackanstrich wird nach zweimal 24 Stunden teilweise mit einem naßgehaltenen Lappen bedeckt, darf innerhalb 18 Stunden eine ziemliche Veränderung in Glanz, Farbenton und Härte gegen den nicht bedeckten Teil zeigen, soll aber nach dem Abtrocknen der Feuchtigkeit in etwa 6 Stunden seine frühere Beschaffenheit und Aussehen wieder zeigen. 4. Prüfung auf das Verhalten in Vermischung mit Körperfarben. 1 Teil Beiglättepulver mit 4 Teilen Fußbodenlack, wie 2 Teilen reines Zinkweiß in Pulver und 1 Teil Fußbodenlack müssen sich zu matt austrocknenden Anstrichfarben verreiben lassen, die bei luftdichtem Verschluß mindestens zwei Monate flüssig und gebrauchsfähig bleiben, andernfalls ist der Lack als Farbenmischlack nicht brauchbar. 5. Prüfung auf Einschlagen des Glanzes. Der in 24 Stunden bei 12° C. getrocknete Anstrich soll neben einem frischen und gleich dick aufgetragenen Anstrich auf dem gleichen Untergrunde nach 2 Stunden einen möglichst gleichhohen Glanz aufweisen.
Andés.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.