- Triften
Triften (Holzschwemmen), Fortschwemmen einzelner Holzstücke, Brennholzscheite oder Baumstammteile (Bloche) in kleineren Wasserläufen erfordert mindestens 0,6 m Wassertiefe. Sollten bei dieser Tiefe die schwimmenden Hölzer zufällig stecken bleiben, so müssen Triftarbeiter, mit langen Hakenstangen ausgerüstet, nachhelfen. Meist wird durch plötzliches Ablassen größerer Wassermengen aus Wasseransammlungen eine hinreichend tiefe Wasserwelle erzeugt (zeitweiser Betrieb).
Die Wasseransammlungen bewirkt man durch Stauwerke; als solche können dienen: 1. ein provisorischer Damm, hergestellt aus Erde, Faschinen u. dergl.; dieser sowie auch das gebildete Bassin heißt ein Keuter; bei jedem Wasserauslassen und Schwemmen wird er durchstochen und dann für späteren Gebrauch wieder instand gesetzt; 2. eine niedrige Holzwand mit einer mittels Falle oder Tor verschließbaren Oeffnung, die bis auf den Grund reicht; der so gebildete Teich wird Wasserstube genannt; 3. ein größerer Damm oder eine Mauer mit Durchlaßöffnungen für Wasser und Holz; hier hat man eine Klause oder Triftklause vor sich, und der zugehörige Wassersammelraum heißt Klausenhof; s.a. Flößereianlagen.
Eine besondere, beim Triften vorkommende Baukonstruktion sind die Rechenwände, welche, im Triftgewässer eingebaut, fürs Wasser durchlässig sind, das schwimmende Holz aber zurückhalten. Solche Wände, die zur Führung während des Schwemmens, zum Abhalten des Holzes von einem abzweigenden Kanäle u.s.w. dienen, heißen speziell Triftrechen; solche aber, welche am Ende des Triftens das Holz aufzufangen haben, Fangrechen. Bei all diesen Rechen sind die stauenden Bestandteile die sogenannten Spindeln oder Triftstecken s s, Fig. 3, d.h. lotrechte oder schräge Holzstangen, etwa 12 cm dick und zwischen einander ca. 30 cm freie Lichtweite lassend. Dieselben sind durch Löcher im Gurtbaume m n, dem oberen Spindelbaume, hindurchgesteckt und ebenso durch den unteren Spindelbaum m' n', welcher etwas über der Flußsohle sich befindet; statt des letzteren ist manchmal nur eine Schwelle in der Sohle, gegen welche sich die unteren Enden der etwas in den Boden eingeschlagenen Spindeln stützen. Zur Bedienung des Rechens gebraucht man den Triftsteg i, welcher sowie der obere Spindelbaum entweder[621] auf in gewissen Entfernungen eingerammten Holzböcken (Jochen) j oder auf gemauerten Pfeilern aufgelagert ist. Danach bezeichnet man die ersteren als Jochrechen und die letzteren als Pfeilerrechen oder massive Rechen.
Liegt der Holzsammelplatz oder Holzhof abseits vom Triftgewässer, so führt man dorthin einen sogenannten Triftkanal k k (Fig. 1), welcher meist wegen seiner höheren Lage von der Oberseite eines Wehrs w w abzweigt. Um die Strömung und damit auch das schwimmende Holz besser in den Kanal hineinzulenken, wird das Wehr oder zumindest der Fangrechen schief über den Bach gestellt und außerdem im Wehrbacken anschließend an das Wehrende ein Grundablaß (Freiarche) g angeordnet, dessen Schützen t während des Triftens entsprechend geöffnet sind. Die Kanalsohle ist auf die Länge des Grundablasses bis zum unteren Schweller der Schützen vertieft und diese Vertiefung oben durch ein Holzgitter u (Holzrost, Spiegel) überdeckt, damit wohl Geschiebe, doch nicht das treibende Holz durch den Grundablaß in den Unterlauf des Baches hinabgeschwemmt werden können. Sollten auch etwas größere Steine von der Strömung herbeigeführt werden, so beläßt man behufs sicheren Auffangens derselben in der ersten Abteilung x der Grundschleuse die Sohlenvertiefung offen, also ohne Spiegel. Endlich dient der Grundablaß auch zur Regulierung des Wasserstandes im Triftkanal (Fig. 2 und 3).
Literatur: [1] Pechmann, Anleitung zum Flußbau, München 1832, Bd. 2, S. 29 u. 68. [2] Hagen, Handbuch der Wasserbaukunst, Berlin 1874, 2. Teil, Bd. 3, S. 164. [3] Strukel, M., Der Wasserbau, Helsingfors und Leipzig 1904, 4. Teil, S. 49. [4] Handbuch der Ingenieurwissenschaften, Leipzig 1906, 3. Teil, Bd. 5, S. 22.
Pollak.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.