- Frank
Frank, Silbermünze, seit 1803 die Einheit des französischen Münzsystems.
Die Münze wurde später auch in zahlreichen andern Staaten angenommen: 1827 im Königreich Sardinien (Lira nuova), 1830 in Belgien, 1850 in der Schweiz, 1861 in Italien (Lira), 1868 in Rumänien (Lëu), 1871 in Spanien (Peseta), 1874 in Serbien (Dinar), 1880 in Bulgarien (Lewa) und 1882 in Griechenland (Drachme). In den meisten mittel- und südamerikanischen Republiken bestand ursprünglich Gleichhaltigkeit mit dem Frank nach dem Verhältnis 1 Peso = 5 Franken, allein durch die fortgesetzte Silberentwertung hat sich diese Parität verschoben. Die Frankwährung ist eine Doppelwährung, da sie nicht nur durch Goldmünzen, sondern auch durch eine kurante Silbermünze repräsentiert wird. Das Wertverhältnis von Gold zu Silber ist auf 1 : 151/2 festgesetzt. Nach dem Münzgesetz vom 28. März 1803 werden geprägt an Goldmünzen Stücke zu 100, 50, 20, 10 und 5 Franken und eine Silbermünze zu 5 Franken. Die Münzen von 2 Franken abwärts sind Scheidemünzen. Die Goldmünzen haben einen Feingehalt von 0,900; aus einem Kilogramm Münzgold werden 3100 Franken geprägt. Ein Frank enthält daher 0,29032 g Feingold und ist = 9,516 Pence = 0,81 Mark = 0,48 Gulden holländisch = 0,9523 Kronen österreichisch. Das 5-Franken-Stück ist ebenfalls 0,900 sein und enthält 22,5 g Feinsilber. Nach der am 23. Dezember 1865 zwischen Frankreich, Belgien, Italien und der Schweiz abgeschlossenen Lateinischen Münzkonvention, der sich auch Spanien fügt, sind die silbernen Scheidemünzen nur noch 0,835 sein. Jetzt prägen an Goldmünzen Frankreich Stücke zu 100, 50, 20, 10 und 5, Belgien zu 40, 20, 10 und 5, Italien zu 100, 50, 20 und 10 Franken; an Silbermünzen Frankreich 5-, 2-, 1-, 1/2-, 1/4-, 1/5-, Belgien 5-, 21/2-, 1-, 1/2-, 1/5-, Italien 5-, 2-, 1-, 1/2-, 1/5-; die Schweiz 5-, 2-, 1- und 1/2-Franken-Stücke. Neben den Gold- und Silbermünzen prägen: Frankreich Stücke zu 25 Centimes aus reinem Nickel (seit 1903), Stücke zu 10, 5, 2 und 1 Centimes aus Bronze, Belgien 20, 10 und 5 Centimes aus Kupfer und Nickel, Italien zu 5 und 2 Centesimi, die Schweiz zu 20, 10 und 5 Rappen (= Centimes). Im Lateinischen Münzbunde brauchen Zahlungen in Scheidemünze (2 Franken und darunter) nur bis zum Betrage von 50 Franken angenommen zu werden. Der ehemalige Schweizerfrank ist = 13/7 des jetzigen; 1 Kolonialfrank (Französ.-Westindien) = 54 Centimes; 1 österr. Goldgulden = 21/2 Franken; 1 russ. Goldrubel = 4 Franken.
Plato.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.