- Geländer [1]
Geländer, bei Brücken, sind dort, wo nicht die Träger selbst schützende Wände zu beiden Seiten der Bahn bilden, zur Sicherheit der auf der Brücke verkehrenden Personen gegen das Hinabfallen notwendig und werden daher bei Straßenbrücken ausnahmslos und in der Regel auch bei Eisenbahnbrücken angebracht.
Je nachdem der Brückenüberbau aus Eisen, Holz oder Stein ist, wird auch das Geländer aus demselben Material hergestellt; nur die Steinbrücken erhalten zuweilen anstatt eines steinernen Parapetes ein eisernes Geländer, wodurch hauptsächlich wegen der verringerten Brückenbreite eine Ersparnis, allerdings auf Kosten der monumentalen Wirkung des Bauwerks, erzielt wird. Die Hauptteile eines eisernen Geländers sind folgende: 1. die Ständer oder Pfosten, aus lotrechten, mit den Haupt- oder Querträgern der Brücke verschraubten oder vernieteten Stäben oder Pfosten bestehend; 2. die Handleiste oder Brustlehne, die den oberen Abschluß bildet, und 3. die Geländerfüllung. Die Höhe des Geländers wird am passendsten mit ungefähr 1,0 m gewählt.
Die Ständer der eisernen Geländer werden entweder aus Gußeisen mit -förmigem, kreuz- oder röhrenförmigem Querschnitt oder aus Schmiedeeisen ausgeführt; in letzterem Falle bildet man sie aus 34 cm starkem Quadrateisen, aus einem oder zwei Winkeleisen, aus ⊥-Eisen, [350] -Eisen oder ⊏-Eisen. Wichtig ist ihre sichere Befestigung an dem Tragwerk der Brücke, und man wird die Geländer von Straßenbrücken so fest machen, daß sie einer in der Höhe der Brustlehne angreifenden Horizontalkraft von mindestens 40 [1] bis 70 kg [3] für einen Längenmeter des Geländers zu widerlichen vermögen, Gußeiserne Ständer erhalten zur Befestigung auf dem Eisen- oder Mauerwerke eine Platte angegossen, durch die Schraubenbolzen oder Steinschrauben gezogen werden. Schmiedeeiserne Ständer können an die unterstützenden Träger (Fußwegkonsolen) mittels Knotenblechen angeschlossen werden oder sie erhalten eine erbreiterte Basis durch Umbiegen oder Winkeleisenansätze. Zuweilen werden zur Erhöhung der Stabilität auch noch außen Fußstreben angebracht.
Die Handleiste wird entweder aus Rundeisen, Röhreneisen (Gasröhren), aus Flacheisen, dann in der Regel mit Ueberdeckung aus Holz, aus Winkel- oder aus Geländereisen (Fig. 1) gebildet. Aus Gußeisen wird die Handleiste in der Regel nur gewählt, wenn sie mit der Füllung im ganzen gegossen wird. Die Verbindung mit den Ständern erfolgt durch Vernietung oder Verschraubung, allenfalls unter Einschaltung kleiner Winkeleisenstücke. Rund- oder Röhreneisen werden durch zylindrische Löcher in den Ständern durchgesteckt.
Die Geländerfüllung wird aus Schmiede- oder Gußeisen hergestellt, und je nach den Anforderungen, die an die äußere Erscheinung der Brücke gestellt werden, genügt entweder eine ganz einfache Konstruktion oder es wird eine reichere Ausschmückung, oft unter Zuhilfenahme der Kunstschmiedearbeit und des Kunstgusses, erforderlich. Die einfachste Konstruktion eines schmiedeeisernen Geländers besteht aus der Anordnung von einem bis drei horizontalen Stäben, meist Rund- oder Röhreneisen, auch Winkel- oder ⊥-Eisen (Fig. 2). Schöner und dichter, daher auch für Straßenbrücken empfehlenswerter sind die Stabfüllungen mit vertikalen oder gebogenen Stäben aus Rund- oder Flacheisen, die an zwei oder mehrere wagerechte, mit den Ständern verbundene Stäbe angeschlossen sind (Fig. 3). Größere Mannigfaltigkeit bieten dann die Netzfüllungen mit gekreuzten Stäben, oft in Verbindung mit ringförmigen Stäben, Rosetten u.s.w. (Fig. 4 und 5).
Literatur: [1] Winkler, E., Die Querkonstruktionen der eisernen Brücken, Wien 1884. [2] Häseler, Der Brückenbau, Die eisernen Brücken, 2. Lief., Braunschweig 1893, [3] Handb. d. Ingenieurwiss., Der Brückenbau, 2. Abt., 8. Kap., bearb. von s. Steiner, Leipzig 1890.
Melan.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.