- Pflanzungen [2]
Pflanzungen bei Regulierungswerken und an Kanälen werden fast ausschließlich mit Weidenstecklingen von etwa 0,6 m Länge hergestellt, welche mehrere ausschlagfähige Knospen (Augen) besitzen und am besten im Frühjahr oder Spätherbst, frisch geschnitten, gepflanzt werden.
Sie haben an Flüssen den Zweck, Auflandungen sowie niedrige Uferteile einerseits gegen Abschwemmung durch Hochwasser zu schützen und anderseits noch weitere Erhöhung derselben infolge Sinkstoffablagerung hervorzurufen. Häufig sind die Reihenpflanzungen und Nester- oder Kesselpflanzungen. Für die Reihenpflanzung werden in ca. 0,7 m voneinander entfernt ausgehobene Gräbchen von inklinanter Richtung die Stecklinge mit den dicken Enden, 0,75 m weit voneinander eingesetzt und die Gräbchen darauf wieder dicht zugeschüttet. Bei der Nesterpflanzung hat man statt der vorerwähnten durchlaufenden Gräbchen in der Richtung derselben nur einzelne ca. 0,3 m weite Gruben in etwa 1 m Entfernung; am Rande jeder der Gruben werden etwa sieben Stecklinge herumgestellt und dann die Löcher unter Festtreten oder Stampfen zugefüllt; in den benachbarten Reihen versetzt man die Gruben derart, daß sich keine geradlinige Strömung ausbilden kann. Der Reihenpflanzung ähnlich erscheinen die am Niederrhein üblichen Rauschen; dabei werden nur die Stecklinge bündelweise gesetzt. Auf sehr nassem und lockerem Boden sowie zuweilen auf den Kronen von Flußeinbauten sind Einzelpflanzungen angezeigt; hierzu flößt man mittels eines Setzeisens die Löcher, in welche die Weidenreiser kommen. Ausführliches über geeignete Pflanzhölzer, deren Zubereitung, Einbringen und Erhaltung s. [1]. Eine besondere Art von Pflanzungen zur Uferversicherung sind die Rauwehren und Spreutlagen. An Schiffahrtskanälen (s.d.) wird die Schilf- oder Weidenpflanzung auf den etwa 1 m breiten und 0,15 m unter dem normalen Wasserspiegel liegenden Bermen oder Banketten ausgeführt zum Schütze der Kanalufer gegen den Wellenschlag.
Literatur: [1] Handbuch der Ingenieurwissenschaften, Leipzig 1907, 3. Teil, Bd. 6, S. 250 ff.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.