- Brückenverordnungen
Brückenverordnungen, behördliche Vorschriften, die sich auf die bei der Projektierung und Erbauung insbesondere eiserner Brücken zu beobachtenden Sicherheitsrücksichten beziehen.
Die in neuerer Zeit erschienenen Brückenverordnungen enthalten Vorschriften zunächst über Anordnung der Brücken; hierher gehören genaue Angaben über Art und Weise der Entwürfe, über Sicherheitsvorkehrungen, über die der statischen Berechnung zugrunde zu legenden senkrechten und seitlichen Angriffskräfte (Verkehrslast, Eigengewicht, Winddruck, Fliehkraft, Seitenstöße), ferner über zulässige Beanspruchung der Materialien und des Baugrundes. Weitere Vorschriften beziehen sich auf die Ausführung der Brücken; hierher fallen die Angaben über Fertigkeit, Dehnbarkeit und Erprobung der Materialien (Zerreiß-, Biege-, Bruchproben u.s.w.), über die Arbeiten in der Werkstätte und am Montierungsplatze (Bearbeitung des Materials, Lochen, Bohren der Nietlöcher u.s.w.). Ein weiterer Teil der Brückenverordnungen enthält die Angaben über die Prüfung der Brücken; hierher gehören Vorschriften über die Zeit, Dauer und näheren Umstände, in denen solche Prüfungen vorgenommen werden müssen, über die dazu zu verwendenden ruhenden und bewegten Lasten, Feststellung der Prüfungsergebnisse und allfällige Verkehrsbeschränkungen, und endlich über die Anlage und Führung der Brückenbücher. Es sind solche Brückenverordnungen erlassen worden in Oesterreich (15. September 1885), Rußland (5. Januar 1884), Frankreich (29. August 1891); gegenwärtig gilt in Oesterreich die Brückenverordnung vom 1. September 1904; desgleichen sind auch in andern Staaten in den letzten Jahren die Brückenverordnungen erneuert worden; so in Preußen zuerst im April 1895 und erweitert durch neue Belastungsvorschriften vom April 1901. Ferner bestehen einschlägige Vorschriften in Deutschland, England, Belgien und der Schweiz. Erwähnenswert sind noch die beim Baue großer Brücken in Hauptstädten in Betracht kommenden besonderen Belastungs- und Bauvorschriften. Eine vergleichende Zusammenstellung von Brückenverordnungen findet sich in der Revue générale des chemins de fer 1891, Bd. 2, S. 247292.
Melan.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.