Holzverband

Holzverband

Holzverband (Holzverbindung). Die einzelnen Teile einer Holzkonstruktion – Holzstücke – müssen an den Zusammenstößen (der Berührungsflächen, Fugen) entsprechend geformt sein, damit sie genau zusammenpassen und (entweder ohne oder mit Befestigungsmittel) so miteinander verbunden sind, daß sie in ihrem Zusammenhang den Wirkungen der Außenkräfte als ein Ganzes Widerstand leisten können.

Die Holzverbindungen lassen sich wie folgt einteilen:

I. Das Zusammenleimen. In der Tischlerei die gebräuchlichste Verbindungsart. Für geringe Beanspruchungen, wie sie bei Möbeln u.s.w. vorkommen.

II. Das Zusammenschrauben und Zusammennageln mittels eigner Holzschrauben, Nägel und Klammern aus Eisen, deren Formen allgemein bekannt sind.

III. Die eigentlichen Holzverbände des Zimmermanns und auch des Tischlers, welche am häufigsten bei den Baukonstruktionen und auch bei den Möbeln angewendet werden. Diese können in bezug auf die gegenseitige Lage der Verbandstücke eingeteilt werden in: Verlängerungen horizontaler und vertikaler Hölzer; Kreuzungen zwischen Hölzern von verschiedener Lage; Verstärkungen durch gleichlaufende Hölzer. Verlängerungen und Kreuzungen werden als Verbände mit kurzer, die Verstärkungen als Verbände mit langer Fuge bezeichnet.

In bezug auf die Berührungsfläche oder Fuge ergeben sich folgende Hauptformen bei den Verbänden aus Kantholz: 1. Der Stoß. Wird vornehmlich bei den Verlängerungen, und zwar als gerader und schräger Stoß angewendet. 2. Das Blatt, ebenfalls vornehmlich bei den Verlängerungen und dann auch bei Eckverbänden und Kreuzungen in Anwendung (s. Aufblattung, Bd. 1, S. 350). 3. Der Kamm (s.d.) bei den Kreuzungen horizontaler Hölzer. 4. Die Verzapfung (s.d.) zumeist bei Verbindung senkrechter Hölzer mit wagerechten. 5. Die Versatzung (s.d.) (Anstirnen), zumeist beim Verbände senkrechter oder schiefer Hölzer[126] mit horizontalen, in derselben Vertikalebene liegenden. 6. Die Klaue (s.d.) bei schiefen Hölzern mit kreuzenden horizontalen. 7. Die Verzahnung (s.d.) bei Verstärkungen durch Aufeinanderlegung zweier oder mehrerer Hölzer. In der Form als eigentliche Verzahnung mit schiefen Zähnen und als Verschränkung mit geraden Zähnen; 8. Die Verdübelung, ebenfalls bei Verstärkungen; s. Dübel, Bd. 3, S. 149.

Bei Rundhölzern wird die Verlängerung durch das Blatt, die Aufpfropfung und manchmal durch den Kreuzzapfen (s.d.) bewerkstelligt. Bei Brettern, Bohlen oder Pfosten verwendet man für Verbreiterungen das Fugen oder Säumen, das Falzen, Spunden, dann Feder und Nut. Für Eckverbände wendet man, je nach der gegenseitigen Lage der Bretter, in dem einen Falle die sogenannten Verzinkungen (s.d.) und die Schlitzzapfen (s.d.), im andern Falle die Aufblattung an. Weitere Formen der Verbindungen von Brettern finden bei Türen, Lambris und Vertäfelungen ihre Erklärung.

Die näheren Angaben über Anordnung und Konstruktion aller angeführten Verbände sind bei den betreffenden Artikeln nachzusehen. Die geschnittenen Holzverbindungen – besonders die in früherer Zeit häufig angewendeten, sehr komplizierten Verbände – haben in der Jetztzeit nicht mehr die frühere Bedeutung. Sie werden, wo es angeht, durch Eisenarmierungen (Schuhe, Laschen u.s.w.) ersetzt, wodurch der angestrebte Zweck besser und billiger erreicht wird.


Literatur: [1] Breymann, G.A., Allgemeine Baukonstruktionslehre, 2. Teil, Stuttgart 1881. – [2] Gottgetreu, R., Lehrbuch der Hochbaukonstruktionen, 2. Teil, Berlin 1882. – [3] Handbuch d. Architektur, 3. Teil, Bd. 1, Konstruktionselemente, 2, Aufl., Darmstadt 1891. – [4] Wanderley, G., Handbuch der Baukonstruktionslehre, Bd. 1, 3. Aufl., Karlsruhe 1887. – [5] Schmidt, O., Abriß des Hochbaues, Leipzig 1880. – [6] Frauenholz, W., Baukonstruktionslehre für Ingenieure, 2. Teil, München 1876. – [7] Michel, J., Praktische Baugewerkslehre, Wien 1870. – [8] Deutsches Bauhandbuch, Bd. 2, erste Hälfte, Berlin 1880. – [9] Kretschmar, K., Die Holzverbindungen, Wien 1885. – [10] Mothes, O., Illustriertes Baulexikon, 4. Aufl., Leipzig und Berlin 1889. – [11] Gunzenhauser, C., Baukonstruktionen in Holz, Ravensburg 1901. – [12] Krauth und Meyer, F.L., Zimmermannsbuch, Bd. 2, Leipzig 1899.

Weinbrenner.


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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