Kaufladen

Kaufladen

Kaufladen (Magazin, Gewölbe), ein zur Ausstellung und zum Verkaufe von Waren bestimmter Raum, welcher meist an der Straßenseite das Erdgeschoß städtischer Wohnhäuser einnimmt.

[412] Bequeme Zugänglichkeit für die Käufer und günstige Tagesbeleuchtung sind von Wichtigkeit. Für ersteren Zweck dient geringe Erhebung über Straßenhöhe, nur ein bis zwei Stufen soll der Fußboden des Ladens über der Straße liegen. Zu ausgiebiger Erhellung des Raumes und zu günstiger Schaustellung der Waren dienen die Auslagefenster, welchen die größtmögliche Ausdehnung gegeben werden soll. Es werden deshalb die Stützen für die darauf zu setzenden Stirnmauern auf den geringsten Querschnitt gebracht unter Anwendung von Eisen oder Häuflein. Den Verschluß bilden große Spiegelscheiben in einem oder mehreren Teilen sowie zur Sicherung bei Nacht: Vorsatz- oder Klappladen, am besten Rolladen (s. Fensterladen) aus Holz oder Wellblech; in Paris ist ein System Maillard üblich, ein von oben kulissenartig sich schiebendet Verschluß aus Eisenblech. – Als Nebenräume dienen ein Schreibzimmer mit hohen Pulten sowie Warenlager im Hinter- oder Seitengebäude. – Die innere Ausstattung des Kaufladens besteht, je nach der Art der Waren, 1. in dem Ladentisch, welcher eine trennende Schranke zwischen dem Käufer und Verkäufer bilden soll; 2. in offenen oder mit Glas geschlossenen Schränken an den Wänden oder auch solchen mit übereinander liegenden Schiebladen. Ueber die verschiedenartige reichere Ausbildung und die Grundrißanordnung von Läden besteht in den neueren Fachzeitschriften eine ausgedehnte Literatur.


Literatur: [1] Deutsche Bauztg., Berlin. – [2] Zeitschr. für Bauwesen, Berlin. – [3] Allgemeine Bauztg., Wien. – Ferner: [4] Baukunde des Architekten, Bd. 2, S. 1029, Berlin 1884. – [5] Berlin und seine Bauten, 1. Abt., Berlin 1896. – [6] Frankfurt a.M. und seine Bauten, herausgegeben vom Arch.- u. Ing.-Ver. 1886. – [7] Bauten Dresdens, herausgegeben vom Ing.-Arch.-Ver. 1878.

Weinbrenner.


http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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