- Leinenzug
Leinenzug (Treideln auf Leinpfaden oder Treidelwegen, auch Halage genannt), das Ziehen von Schiffen auf gut gangbaren Wegen, welche entlang von Kanälen und Flüssen angelegt sind, mittels einer Leine oder eines Taues.
Bei kleineren Fahrzeugen wird das Ziehen (holländisch Trecken) durch Menschenkraft besorgt; bei größeren Kanalkähnen und Flußschiffen bedient man sich der Pferde- bezw. der Dampf- oder elektromotorischen Kraft. Entsprechend der Größe des zu schleppenden Fahrzeuges wird die Zugleine entweder unmittelbar am Bordrand (Boote und kleine Kanalkähne) oder aber wegen der erforderlichen größeren Länge der Leine und ihres tieferen Durchhängens an einer Stelle des oberen Teils des Mastes (größere Kanal- und Flußkähne) befestigt. Nie aber soll der Leinenzug am Bug angreifen, da dann das Schiff stets Richtung auf Land nimmt. Bei starken Krümmungen des Wasserweges sind, um die große Ablenkung der Zugkraftrichtung von der Fahrtrichtung und den dadurch bedingten Effektverlust zu vermeiden, vertikal gestellte 23 m hohe Leitrollen aus Holz oder Eisen aufgeteilt, um welche die Zugleine herumzuführen ist. Offiziell zugelassene Leinpfade oder Treidelwege müssen zur Ausübung des Gewerbes offen gehalten werden, selbst wenn sie über Grundstücke führen, die sich im Privatbesitz befinden.
Literatur: IX. Internationaler Schiffahrtskongreß, Düsseldorf 1902: Binnenschiffahrt, 1. Abt., 5. Mitteil.; X. Internationaler Schiffahrtskongreß, Mailand: Binnenschiffahrt, 1. Abt., 2. Mitteil. (Oekonomische Studie über mechanischen Schiffszug auf Flüssen, Seen und Kanälen).
http://www.zeno.org/Lueger-1904.