Deichschauung

Deichschauung

Deichschauung, die Berichtigung bestimmter Deichstrecken durch die zuständigen Deichbeamten, wird – gemäß den Vorschriften der Deichordnung – zweimal im Jahre vorgenommen.

Bei der Frühjahrsschau im Mai werden die erforderlichen Arbeiten angeordnet, deren Ausführung dann bei der Herbstschau im September geprüft wird. Außer diesen beiden Hauptschauungen findet im Oktober für die im Verzüge befindlichen Arbeiten noch eine Nachschau durch die unteren Deichbeamten, ferner eine »Notschau« nach jeder größeren Sturmflut statt. – Das Verfügte wird als Auszug aus der bei der betreffenden Schauung verfaßten Niederschrift den Verpflichteten nebst Strafandrohung mitgeteilt. Die angeordneten Arbeiten erstrecken sich insbesondere auf Wiederherstellung aller durch das Hochwasser veranlaßten Schäden, Instandsetzung oder Erneuerung der Böschungsbefestigungen; ferner auf Beseitigung von Bäumen, Sträuchern, Unkraut und der den Graswuchs hemmenden angetriebenen Stoffe vom Deichkörper, Fernhaltung von Grabungen aus der Nähe des Deiches, insbesondere aller Vertiefungen, Brunnen oder Gebäude von den Binnenbermen; zeitweise Erhöhung und Regelung der Deichkrone sowie Fernhaltung des Fahrverkehrs auf den unbefestigten Strecken u.s.w. – Die der Schauung unterliegenden Deichstrecken führen den Namen Schaudeiche. Dieser Begriff deckt sich an der See zugleich mit demjenigen der Hauptdeiche, während die später hergestellten Polderdeiche erst dann als Hauptdeiche angenommen und einer Schauung unterzogen werden, wenn sie sich eine Anzahl von Jahren bewährt haben. Diese Uebernahme heißt die »Verstühlung« der Polderdeiche.

Frühling.


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