- Technische Hochschule
Technische Hochschule (früher Polytechnikum), staatliche Bildungsstätte zur wissenschaftlichen und künstlerischen Ausbildung in den technischen Berufen, im Staatsdienst und in der Privattätigkeit sowie in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Lehrfächern.
Den verschiedenen Berufszweigen entsprechend gliedert sich die technische Hochschule irr einzelne Abteilungen, und zwar für 1. Architektur, 2. Bauingenieurwesen, 3. Maschinenbau (und Schiffsbau), 4. Elektrotechnik, 5. Chemie, chemische Technik (und Bergbau), 6. Forst- (und Land)wirtschaft, 7. Mathematik und allgemein bildende Fächer, wozu Geschichte, Literatur- und Kunstgeschichte, Rechtslehre, Sprachwissenschaft, Volkswirtschafts- und Gesundheitslehre zu rechnen sind. Um diesen Zwecken zu genügen, sind an Räumen zu beschaffen: a) für die Verwaltung Kanzleien und Kassenzimmer, Sprechzimmer des Rektors, Sitzungszimmer für den Senat, für den Senatsausschuß (den Großen Rat), für Kommissionen, Prüfungszimmer, Zimmer für den Hauswart und Diener, Kleiderablagen, geräumige Vorplätze, Treppen, Aborte u.s.w.; b) Festsaal (Aula) mit Vorraum; c) Bibliothek mit Ausgabezimmer und Lesesälen für Professoren und für Studierende; d) Hörsäle und zwar allgemeine für 2400 Zuhörer und besondere für die Abteilungen in verschiedener Größe und Anordnung; e) Uebungssäle für Entwerfen von Bauten, Maschinen u.s.w., für Modellieren in Ton und Gips; f) Zeichensäle für Dekorieren, Ornamente, Landschaften und Figuren. Zu df sind Arbeitszimmer für Professoren und Assistenten anzuordnen; g) Sammlungen von Modellen aller Art: Baukonstruktionen als Gewölbe, Dachstühle, Brücken, Schleusen, Maschinenteile, Kessel, Lager u.s.w. für Schiffbau, für Kunstgeschichte mit Bildwerken aller Zeiten in Gipsguß; h) Laboratorien (s. Bd. 6, S. 22) für wissenschaftliche Untersuchungen im Ingenieurwesen (Maschinenbau, Flußbau), Photographie, Boden-, Pflanzen- und Tierkunde, sowie i) naturwissenschaftliche Institute wie das chemische, chemisch-technische, physikalische, elektrotechnische und elektrochemische, botanische, geologische und mineralogische ([1], S. 161 ff.); k) Prüfungs- und Versuchsanstalten für chemisch-technische und mechanische Untersuchungen an Baustoffen, Lebensmitteln u.s.w. Anschließend hieran 1) botanischer Garten mit Gewächshäusern und etwa (z.B. Karlsruhe i. B.) Forstgarten. Diesen verschiedenen Anforderungen wird in geeigneter Weise eine Gruppe von Gebäuden entsprechen, bestehend in einem großen mehrstöckigen Hauptgebäude mit den unter ag angeführten Räumen, sowie mehreren Nebengebäuden für die unter hk genannten Zwecke. Als Beispiel untenstehend der Grundriß der jüngsten deutschen Hochschule zu Danzig (vgl. die Figur). Ueber die geschichtliche Entwicklung dieser in wenigen Jahrzehnten zu höchster Blüte gelangten Hochschulen sowie über die besonderen Gesichtspunkte für Anordnung der Räume u.s.w. s. [1], 3. Kap., S. 112 ff.
Literatur: [1] Handbuch der Architektur, 4. Teil, 6. Halbbd., 2. Heft, a) Hochschulen, 2. Aufl., Stuttgart 1905. [2] Baukunde des Architekten, 2. Bd., Gebäudekunde, Berlin 1900; s. 4. Teil,[425] E. Häseke, Fachhochschule, S. 300320, mit Literaturverzeichnis und Grundrissen. [3] Festgabe zum Jubiläum der 40 jährigen Regierung u.s.w., Karlsruhe 1892. [4] Die Großh. Technische Hochschule Karlsruhe, Festschrift zur Einweihung der Neubauten im Mai 1899. [5] Zentralblatt der Bauverwaltung 1904, Nr. 73.
Weinbrenner.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.