- Vorrichtung
Vorrichtung im Bergbau ist die Untersuchung (Aufschließung) der Lagerstätte und ihre Einteilung in kleinere Abschnitte für den Abbau; sie geschieht durch Auffahrung von Streich- und Fallstrecken (s. Strecke).
Solche Vorrichtungsstrecken, welche bedeutende Länge erhalten, werden mit Rücksicht auf die Wetterversorgung (vgl. Wetterwirtschaft) als Parallelstrecken angelegt; man treibt statt einer zwei Strecken neben- oder übereinander und verbindet sie in bestimmten Abständen mittels Durchhiebe. Nach Fertigstellung eines neuen Durchhiebes wird der letzte geschlossen; die frischen Wetter strömen auf der einen Strecke zu, gehen dann durch den Durchhieb (die beiden Streckenörter werden durch Diffusion ventiliert) und ziehen auf der andern Strecke ab.
Die besondere Art der Vorrichtung ist im. wesentlichen abhängig von der Natur der Lagerstätte (Stockform oder Plattenform, im letzteren Falle ist auch Fallwinkel und Mächtigkeit zu berücksichtigen) und von der gewählten Abbaumethode. Allgemein werden rechteckige Abbaufelder abgegrenzt und dann durch Abbaustrecken für den Abbau oder auch erst durch diesen selbst in kleinere Stücke (Pfeiler, Stöße) zerlegt. Die Abbaufelder einer Abbausohle (vgl. die Figur Pfeilerbau, Bd. 7, S. 91, und Strebbau, Bd. 8, S. 364) liegen gewöhnlich zwischen einer unteren und oberen Streichstrecke; die Förderung findet abwärts bis auf die untere Streichstrecke und auf dieser söhlig zum Schachte statt. Die etwa im Abbaufelde angetroffenen Wasser fließen auf demselben Wege zum Schachte; dagegen strömen die Wetter auf der unteren Streichstrecke vom Schacht zum Abbaufelde, durchziehen dieses steigend und werden auf der oberen Streichstrecke zum Wetterschächte geführt (vgl. Wetterwirtschaft). Etwa für den Versatz heranzufördernde Berge (vgl. Berg, 1, Bd. 1, S. 692) werden entweder auf der oberen Streichstrecke zugefördert und gelangen dann abwärts in die Abbaue oder sie müssen von der unteren Streichstrecke durch Haspel (vgl. Bremsbergförderung und Haspelförderung, Bd. 2, S. 257) aufwärts befördert werden. Von dieser Regel wird nur ausnahmsweise abgewichen. Ein unter der tief den Sohle angelegter Abbau heißt Unterwerksbau; dieses Verfahren wird in verworfenen Feldteilen oder an den Feldgrenzen angewendet, um die Auffahrung eines tiefen Querschlages zu vermeiden; doch muß in diesem alle die Förderung und, falls nötig, Wasserhebung bis auf die tiefste Streichstrecke aufwärts erfolgen. Die angenähert in derselben wagerechten Ebene gelegenen Aus- und Vorrichtungsbaue nennt man eine Sohle. Das senkrechte Maß zwischen zwei Sohlen, der Sohlenabstand, ist bei stockförmigen und bei sehr mächtigen plattenförmigen Lagerstätten am kleinsten, je nach der Abbaumethode 420 m, bedeutender bei plattenförmigen, wenig mächtigen Lagerstätten, nämlich 2060 m; der Sohlenabstand wird um so größer genommen, je steiler die Lagerstätte einfällt. Eine Ausnahme von dieser Regel muß bei den Gangbergbauen gemacht werden, bei denen die Erze (s. Bd. 3, S. 506) in wenig ausgedehnten Mitteln auftreten; hier müssen die Sohlenabstände klein (ca. 20 m) genommen werden. Schon bei der Vorrichtung ist auf etwaige Sicherheitspfeiler [1] (vgl. a. Abbau, Bd. 1, S. 2) Rücksicht zu nehmen, das sind diejenigen Teile der Lagerstätte (L in der Figur), welche entweder zum Schutz der bergmännischen Anlagen oder der Erdoberfläche zunächst oder gänzlich unabgebaut bleiben müssen. Ihre Größe in der[803] Lagerstätte wird bestimmt durch die allseitig reichlich bemessene Horizontalprojektion A1 B1 des zu schützenden Objektes A B und einen diese umgebenden Streifen, dessen Breite s an jeder Stelle nach dem Bruchwinkel des Gebirges b und der Tiefenlage T der Lagerstätte unter der Oberfläche nach der Formel s = T : tg b bemessen wird. Hieraus ergibt sich die ganze Ausdehnung des Sicherheitspfeilers C D. Unter Bruchwinkel versteht man den Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene, bis zu der die Gebirgsschichten über den Abbauen nachbrechen. Derselbe kann annähernd genau überhaupt nur für ein regelmäßig abgelagertes Gebirge ermittelt werden, am bellen durch einen größeren Abbauversuch in einem geeigneten Feldteile und wiederholte Beobachtung der Erdoberfläche durch Nivellements nach Verlauf bestimmter Zeiträume. Verwerfungen und stark wasserführende Schichten haben auf die Größe des Bruchwinkels sehr wesentlichen Einfluß; gewöhnlich wird derselbe hierdurch kleiner und damit der Sicherheitspfeiler größer, doch lassen sich allgemeine Regeln nicht aufstellen. Im Steinkohlengebirge pflegt der Bruchwinkel zwischen 65° und 80° zu liegen und bei Heiler Lagerung an der unteren Grenze des Abbaues etwas kleiner zu sein als an der oberen. Vgl. a. die Bd. 1, S. 696 genannten Lehrbücher über Bergbaukunde.
Literatur: [1] Ueber die Einwirkung des unter Mergelüberdeckung geführten Steinkohlenbergbaus auf die Erdoberfläche im Oberbergamtsbezirke Dortmund, Zeitschr. f. das Berg-, Hütten- u. Salinenwesen im preuß. Staate, Berlin 1897, S. 372; mit vollst. Literaturnachweis.
Treptow.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.