- Walzenstuhl [1]
Walzenstuhl (kurz Stuhl oder Stuhlung genannt), Zerkleinerungsmaschine, speziell für die Getreidemüllerei, bei der das Mahlgut durch zwei einander fast berührende Walzen zerdrückt oder zerdrückt und zerrissen wird.
Reines Zerdrücken tritt bei Walzen mit gleichen Umfangsgeschwindigkeiten ein; vorwiegendes Zerdrücken bei glatten oder matten Walzen (Hartguß, blank oder mattiert, Porzellan) mit einem geringen Unterschiede in den Umfangsgeschwindigkeiten; Zerdrücken und Zerreißen erzielen geriffelte Walzen mit verschiedener Umfangsgeschwindigkeit (sogenannte Differentialgeschwindigkeit). Im allgemeinen zieht man für die gröbere Zerkleinerung (Schrotung) grobgeriffelte, für die feineren Grade (Auflösungen) feingeriffelte, für die Ausmahlungen glatte Walzen vor. Walzenstühle mit einem Paar Walzen (eine Mahlstelle), Schema Fig. 1 und 3, heißen einfache, solche mit zwei Paaren (zwei Mahlstellen), Schema Fig. 2 und 4, doppelte. Die Walzen können nebeneinander (Fig. 1 und 2) oder übereinander liegen (Fig. 3 und 4). Stühle mit drei Walzen und zwei Mahlstellen (Fig. 5) heißen Dreiwalzenstühle. Die eine von je zwei zusammenarbeitenden Walzen ist festgelagert, die andre zum Zwecke der Verstellung beweglich. Diese wird entweder mittels Gewichten (früher) oder Feder (jetzt ausschließlich) abgestützt, so daß sie auszuweichen vermag. Entweder wird nur die eine von je zwei zusammenarbeitenden Walzen angetrieben, die andre durch Reibung mitgenommen (Schleppwalze) oder es werden beide angetrieben. In letzterem Falle kann jede Walzenachse mit einer Riemscheibe versehen sein und direkt von der Transmission getrieben werden, oder es wird nur die eine Walze direkt angetrieben, die zweite aber von ihr aus durch Riementrieb (mit Abdeckung des Riemens durch eine Führungsrolle) oder durch Zahnräder in Umlauf gesetzt. Das Gestell besteht entweder aus zwei gußeisernen Böcken, welche die Lager für die beweglichen Teile aufnehmen, und einem zwischen diesen liegenden Holzgehäuse, das die Walzen umschließt und das Mahlprodukt unten ableitet, oder das Gehäuse ist aus Gußeisen gefertigt und seine Wände selbst dienen zur Lagerung und Befestigung der Einzelheiten. Sonstige Teile sind: Die Aufschüttvorrichtung (der Rumpf) mit der Speisevorrichtung (Gosse, s.d.), die Walzen, die Stellvorrichtung, die selbsttätige Ausrückvorrichtung, die Abstreicher. Letztere sind stumpfe, durch kleine Federn gegen die Walzen gedrückte Messer, welche das anbackende Mahlgut abschaben.
Arndt.
http://www.zeno.org/Lueger-1904.