Winden

Winden

Winden sind Vorrichtungen zum Heben oder zum Transport von Lasten in wagerechter oder geneigter Ebene, welche die Last: entweder unmittelbar durch einen ihrer Teile oder unter Vermittlung eines besonderen Tragorganes (Seil, Kette u. dergl.), das sich auf eine Trommel aufwickelt, erfassen. Zur ersteren Art, welche meist transportabel, also nicht ortsfest sind, gehören die Zahnstangen-, Schrauben- und hydraulischen Winden, zur zweiten Gattung die Räderwinden, die in der Regel ortsfest angebracht werden.

Die Zahnstangenwinden (Fig. 1), gewöhnlich Wagenwinden genannt, bestehen aus einem hölzernen, mit Eisenbändern armierten oder ganz in Eisenblech ausgeführten länglichen Kasten von rechteckigem Querschnitt, in dem sich eine kräftige Zahnstange führt, die am oberen Ende mit einer drehbaren Klaue, am unteren aber mit einer seitlich aus dem Gehäuse hervorragenden Pratze versehen ist, so daß die Last, je nach ihrer Lage und Beschaffenheit, an verschiedenen Punkten gefaßt werden kann. Die Zahnstange wird unter Vermittlung eines mehrfachen Rädervorgeleges durch Handkurbel bewegt, und beträgt die einmalige, durch die Länge der Zahnstange bestimmte Hubhöhe 330–400 mm; diese Winden werden für 3000–20000 kg Last gebaut.

[929] Im allgemeinen ist das Rädergetriebe dieser Winden nicht selbstsperrend und sind daher Sperrad und Sperrkegel erforderlich, um die Last in bestimmter Stellung festhalten zu können. Um diesen Uebelstand zu vermeiden, hat man das erste Stirnradvorgelege durch ein Wurmgetriebe ersetzt, wodurch die Winde selbstsperrend wird. – Da die gewöhnliche Kurbel der Winde ohne Wurmgetriebe bei unachtsamer Bedienung des Sperrkegels oder bei unachtsamem Niederlassen der Last leicht zu oft sehr schweren Unfällen Veranlassung gibt, so versehen die Gebr. Dickertmann in Bielefeld ihre Wagenwinden mit einer Sicherheitskurbel (Fig. 2). Bei der Ausführung der Wagenwinden wird auf möglichst geringes Gewicht derselben gesehen, um die Winde leicht transportieren zu können.

Die Schraubenwinden (Fig. 3) bestehen aus einem in Schmiedeeisen, Stahlguß oder Gußeisen (seiten Holz) ausgeführten zylindrisch oder dreifußartig ausgebildetem Gehäuse, iß dessen oberem Teil das Gewinde für eine flachgängige Schraubenspindel eingeschnitten ist, die am obersten Ende eine Klaue zur Aufnahme der Last trägt. Unmittelbar unter dieser Klaue ist ein doppelseitiges Sperrad auf die Spindel aufgekeilt, in welches der Sperrkegel eines Ratschhebels eingreift, mit dessen Hilfe die Spindel gedreht, die Last also gehoben oder gesenkt werden kann. – Statt des erwähnten Sperrrades bildet man auch den entsprechenden Teil der Spindel zu einem kugel- oder bundförmigen Kopf aus, der mit vier zur Längsachse der Spindel rechtwinkligen Bohrungen versehen ist, in welche zum Drehen der Spindel dienende Stangen eingedeckt werden können. – Diese Winden zeichnen sich durch ihre Handlichkeit und durch die Selbsthemmung aus, haben aber nur geringen Hub von 120–400 mm und werden bis 20000 kg Tragkraft gebaut. Sie eignen sich vermöge ihrer Bauart zum Heben umfangreicher, an mehreren Punkten zu unterstützenden Lasten, die gleichmäßig zu heben sind, und werden daher vielfach bei Aufstellung von Brückenkonstruktionen u. dergl. verwendet. Schraubenwinden mit sehr geringem Hub werden auch vielfach zum Ausrichten von Werkstücken auf Werkzeugmaschinen benutzt und erhalten dann einen Kopf mit Kugelbewegung.

Die Schraubenwinden werden nicht seiten als sogenannte Schlittenwinden (Fig. 4) ausgeführt, indem das Windengehäuse auf einen mit geeigneten Führungen versehenen Schlitten gesetzt wird, in dessen Längsrichtung es mit Hilfe einer Schraubenspindel, die ihre Mutter im Gehäusefuß findet, verschoben werden kann. Die angehobene Last kann hiermit seitlich verschoben werden, was bei manchen Aufstellungsarbeiten von großem Nutzen ist. – Zobel, Neubert & Co. in Schmalkalden bauen Schraubenwinden mit Antrieb durch Rädervorgelege oder auch Differentialschraubenwinden mit Doppeldrehung für Spindel und Mutter [1].

Eine besondere Form der Schraubenwinden bilden die Windenböcke (Fig. 5), die in Lokomotivfabriken, Kesselschmieden unter anderm zum Heben ganzer Lokomotiven, um die Achsen unterzubringen, oder um lange Kessel zu heben, Verwendung finden. Die Last ruht auf zwei oder mehreren Trägern, deren jeder mit seinem Ende auf der Spindelmutter eines Bockes aufliegt. Der Hebebock besteht aus zwei starken Stielen von Eichen-, Buchen- oder Kiefernholz, die oben durch ein kräftiges Querstück verbunden, unten aber in ein Schwellenwerk von Kreuzform eingelassen und mit diesen durch Seiten- und Rückenstreben abgesteift sind. Die vordere Seite des Bockes ist glatt, während auf den beiden hinteren Rückenstreben eine Kurbelwelle mit zwei Kurbeln und einem konischen Rad gelagert ist. Dieses greift in ein gleiches Rad einer stehenden Welle, die oben ein Stirngetriebe trägt, das in ein auf einer langen Schraubenspindel sitzendes Stirnrad greift. Diese im oberen Querstück und der unteren Schwelle gut gelagerte Schraubenspindel liegt genau in der Mitte zwischen beiden auf den inneren Seiten mit halbrunden Führungsschienen versehenen Stielen, ihre gußeiserne Mutter gleitet an den erwähnten halbrunden Führungen. Die Muttern dienen den[930] obenerwähnten Lastträgern als Auflager. Jeder Bock ist für etwa 12500 kg Tragkraft gebaut und hat eine freie Hubhöhe von 1750 mm. Die Entfernung der beiden zusammengehörenden Böcke beträgt in Lokomotivwerkstätten etwa 3,5 m. – Diese Hebeböcke werden auch ganz in Eisen ausgeführt, indem für alle Konstruktionsteile Winden-Träger verwendet werden. Zum Heben großer Lasten haben am Windewerk jeden Bocks 2–4 Mann zu arbeiten, es sind daher, da zum Heben einer Lokomotive vier Böcke nötig sind, 8–16 Mann erforderlich. Das Werdohler Stanz- und Dampfhammerwerk von Ad. Schlesinger baut daher Hebeböcke (Fig. 6), die sowohl für Hand- als auch für elektrischen Betrieb eingerichtet sind. Beim Handbetrieb, der hauptsächlich zum gleichmäßigen Einstellen der Lastträger an die Last dient, findet die Kraftübertragung zunächst durch konische Räder statt, die, wenn der elektrische Antrieb in Tätigkeit treten soll, ausgeschaltet und durch ein Schneckenradvorgelege ersetzt werden. Die Schneckenachsen an allen vier Böcken werden dann in geeigneter Weise durch Teleskopwellen u. dergl. verbunden und an einen Elektromotor angeschlossen. Die Arbeit des Hebens erfolgt natürlich in wesentlich kürzerer Zeit und mit nur zwei Mann [2].

Transportable hydraulische Winden sind im wesentlichen hydraulische Pressen und eignen sich zum Heben sehr großer Lasten, haben aber nur geringe Hubhöhe. Fig. 7 zeigt eine besondere, Daumenkraft genannte Art dieser Pressen, mit sehr kurzem Preßzylinder, dessen Kolben die Last unmittelbar aufnimmt. Seitlich vom Zylinder sitzt der Behälter für die Druckflüssigkeit (Oel oder Glyzerin), in dem sich das kleine, mittels Handhebel bewegte Pumpwerk befindet. Beim Senken der Last wird durch Oeffnen eines Umlaufventils der Druck abgestellt, und die unter dem Kolben befindliche Flüssigkeit geht in den Behälter zurück. – Das Grusonwerk baut derartige Daumenkräfte mit 150 mm Kolbendurchmesser, 180 mm Hub für etwa 70000 kg Belastung, mit einem Arbeitsdruck von 400 Atmosphären. Die Gesamthöhe des Apparates bei gesenktem Kolben beträgt ca. 340 mm. – Der hydraulische Hebebock desselben Werkes besteht aus dem feststehenden Kolben, auf dem der durch Ledermanschette abgedichtete Zylinder sich führt, dessen kastenförmig gestalteter Kopf als Behälter für die Druckflüssigkeit dient und ein durch Handhebel bewegtes Pumpwerk aufnimmt. Auch hier muß zwecks Senkens der Last ein Umlaufventil geöffnet werden, durch welches die Druckflüssigkeit vom. Zylinder nach dem Behälter zurücktritt. Der Hub eines solchen Hebebocks beträgt etwa 315 mm, die Tragkraft etwa 10000 kg. Diese hydraulischen Hebezeuge sind, wie ersichtlich, selbsthemmend und jederzeit gebrauchsfertig [1].

Die Winden mit besonderem Tragorgan und Trommel zur Aufnahme des letzteren werden in den verschiedensten Formen ausgeführt; wir verweisen auf die Art. Haspel und Ankerspille. Die häufigste Anwendung findet die Räderwinde mit Hand- oder Kraftantrieb (vgl. Fig. 8). Die einfachste Bauart derselben besteht in zwei gußeisernen Böcken, in welchen die Trommelwelle gelagert ist, die durch Handkurbel mittels einfachen oder mehrfachen Rädervorgeleges in Bewegung gesetzt wird und das Tragorgan (Hanfseil, Drahtseil, Kette, seiten Hanfgurt) in seiner ganzen Länge aufnimmt. Diese Winden, welche sich für große Hubhöhen eignen, müssen mit Sperrzeug und Bremse versehen sein; sie werden in der Regel fest angebracht, jedoch hat man sie auch fahrbar (für Bauzwecke) eingerichtet. Die Kurbeln werden nicht seiten als sogenannte Sicherheitskurbeln ausgeführt, welche beim Ablassen der Last stillstehen und den Zweck haben, diejenigen Unfälle zu verhüten, welche durch die gewöhnlichen, beim Ablassen der Last mittels Bremse frei umlaufenden Kurbeln entstehen können. – Statt der Stirnradvorgelege kommen auch Wurmgetriebe zur Anwendung, besonders dann, wenn es an Raum fehlt, oder die Winde beispielsweise an einer Mauer angebracht wird. – An Stelle der Windetrommel wird vielfach das Kettenrad oder die Kettennuß verwendet, wodurch sich die Anordnung sehr handlich gestaltet, jedoch müssen kalibrierte Ketten benutzt werden. Die Räderwinde findet bei allen Kranen, Aufzügen, hier meist als Schneckenradwinde, und sonstigen Hebezeugen Anwendung und wird von Hand oder durch Riemen oder unmittelbar durch- Dampfkraft (s. Dampfwinde) betrieben, in neuerer Zeit wird besonders bei Kranen und Aufzügen (s.d.) der elektrische Antrieb bevorzugt. S.a. Differentialwinde.


Literatur: [1] Ernst, Die Hebezeuge, 4. Aufl., Berlin 1903. – [2] Gewerbl. techn. Ratgeber, 4. Jahrg., Berlin 1905.

K. Specht.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
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Fig. 3.
Fig. 3.
Fig. 4.
Fig. 4.
Fig. 5.
Fig. 5.
Fig. 6.
Fig. 6.
Fig. 7., Fig. 8.
Fig. 7., Fig. 8.

http://www.zeno.org/Lueger-1904.

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